Bottrop/Herten. Die Polizei hat die Raser- und Tuningszene in den Fokus genommen. Ein Treffen von rund 100 Autos in Oberhausen hatte sich nach Bottrop verlagert.
Bei Schwerpunktkontrollen in der Raser- und Tuningszene am Freitagabend und in der Nacht zu Samstag stieß die Polizei am Bottroper Südringcenter auf rund 100 teils hochgetunte Fahrzeuge. Offenbar hatte sich ein Treffen in Oberhausen teilweise nach Bottrop verlagert. Die Polizei ahndete zahlreiche Verstöße, auch wegen Raserei.
Das Südringcenter gilt als bekannter Szene-Standort – ebenso wie das Gelände der Zeche Ewald in Herten, auf dem die Polizei ebenfalls kontrollierte. Dort blieb es im Gegensatz zu Bottrop allerdings ruhig, meldet die Polizei, in der Spitze seien dort rund 30 Fahrzeuge gezählt worden.
Polizeikontrolle in Bottrop und Herten: 166 Raser erwischt
Die Kontrollen ergaben insgesamt elf Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen und sieben Verwarnungsgelder wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis, 166 Tempo-Verstöße sowie 27 sonstige Verstöße (Handy, Rotlicht, Gurt etc.). Drei Fahrzeuge wurden sicher gestellt.
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Die Bekämpfung der Raser- und illegalen Tuningszene ist ein Schwerpunktthema des Polizeipräsidiums Recklinghausen für das laufende Jahr. Denn immer wieder fallen der Polizei gerade junge Fahranfänger mit hochmotorisierten, teilweise gemieteten Fahrzeugen auf. Nicht selten führten die Überschätzung der eigenen Fähigkeiten und die Unterschätzung der Fahrleistung des Autos zu schweren Unfällen.
„Wer sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer durch unverantwortliches und rücksichtsloses Fahrverhalten in Gefahr bringt oder sein Auto entgegen der rechtlichen Vorgaben umbaut, der hat im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen“, erklärt Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen.
Polizeipräsidentin: Autorennen gelten als eine Straftat
Seit dem Jahr 2017 gelten Kfz-Rennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Dabei kann ein „Rennen“ auch alleine gefahren werden. Wer die Straßen missbraucht, um die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, sich dabei rücksichtslos und grob fahrlässig verhält, der riskiert eine entsprechende Strafanzeige. Geschieht dabei ein tödlicher Unfall, kann der Fahrer sogar wegen Mordes angeklagt werden.
„Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schöpfen die rechtlichen Möglichkeiten vor Ort konsequent aus. Regelmäßig stellt das Polizeipräsidium Recklinghausen bei den Tatverdächtigen nach Rennen die Fahrzeuge und Führerscheine sicher - zusätzlich werden die entsprechenden Anzeigen geschrieben“, so Friederike Zurhausen.