Bottrop-Kirchhellen. Aus Eifersucht hat ein 19-jähriger im Oktober 2018 eine Bombenexplosion im Movie Park angedroht. Jetzt präsentierte ihm das Gericht die Rechnung.

Es war ein Leben wie im Rausch. Ergaunerte Urlaube auf den Kanaren, Städtereisen, die nicht bezahlt wurden – und eine Bombendrohung, die zur kompletten Evakuierung des „Movie Park“ in Bottrop führte: Monatelang hat sich ein 19-Jähriger aus Essen einfach nur noch treiben lassen. Als wenn es kein Morgen mehr geben würde. Doch jetzt hat ihn die Vergangenheit doch noch eingeholt.

Am Dienstag ist der inzwischen 22-Jährige am Essener Amtsgericht verurteilt worden. Die Strafe: ein Jahr und acht Monate Jugendhaft auf Bewährung.

Während der Räumung des Movie Parks stand der Drohanrufer selbst vor den Toren, gestand er vor Gericht.
Während der Räumung des Movie Parks stand der Drohanrufer selbst vor den Toren, gestand er vor Gericht. © Justin Brosch

Es war der 26. Oktober 2018, als der Angeklagte mit verstellter Frauenstimme im „Movie Park“ anrief. „Ein Kollege wird im Park eine Bombe platzieren, um möglichst viele Menschen zu töten.“ So oder so ähnlich soll er sich damals am Telefon ausgedrückt haben.

Die Nachricht löste sofort einen Großalarm aus. Die Polizei rückte an, die Feuerwehr stellte an der Feldhausener Straße alles in Bereitschaft, was rollen konnte. Der Movie-Park musste komplett geräumt werden. Viele der rund 11.000 Besucher hatten sich für das „Halloween Horror Festival“ extra verkleidet. Eine Bombe wurde nicht gefunden.

Bombendrohung im Bottroper Movie Park: „Der sollte rauskommen“

Auch der Angeklagte stand damals vor dem Eingang des Freizeitparks und wartete voller Eifersucht auf seinen Ehemann, den er dort vermutete. „Der sollte rauskommen“, sagte der 22-Jährige den Richtern. „Der hatte sich da mit seinem Ex-Partner getroffen.“

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Es hatte Stress gegeben in der Beziehung der beiden jungen Männer. Wie schon viele Male zuvor. Doch diesmal war der Streit offenbar besonders dramatisch. „Meine Gedanken waren nicht mehr klar“, so der Angeklagte, der an diesem Tag auch gleich noch einen Drogenrückfall erlitten haben will. „Als ich die ganze Polizei gesehen habe, war mir aber sofort klar, dass der Anruf ein Fehler war. Richtige Sch…“

Der 19-Jährige hatte sich nicht einmal Mühe gegeben, seine Spuren komplett zu verwischen. Die Polizei musste den Drohanruf einfach nur zurückverfolgen. Die Handynummer war nicht unterdrückt worden.

Angeklagter buchte Reisen auf die Kanaren

Die Rechnung, die der Angeklagte später von der Polizei bekam, belief sich auf rund 22.000 Euro. Die Schadenersatzforderungen des Movie Park sind zwar noch nicht eingetroffen, kommen aber wohl noch obendrauf. „Das wird enorm sein“, so Richterin Sabine Schriewer.

Nachhaltigen Eindruck hatte die Räumung des Parks damals allerdings nicht auf den Angeklagten gemacht. Immer wieder buchte er für sich und seinen Ehemann All-Inclusive-Reisen auf die Kanaren, was auch tatsächlich geklappt hat. Zur Tarnung wurde der Nachname dabei immer minimal verändert. Mal wurde ein Buchstabe zu wenig angegeben, mal wurde ein „ö“ zum „oe“. „Die Frauen an den Schaltern sind dann immer von einem Tippfehler ausgegangen und haben ein Auge zugedrückt“, so der Angeklagte im Prozess.

Schlemmen in der VIP-Lounge

Bezahlt werden sollte per Lastschrift. Die angegebenen Konten waren jedoch falsch. Als die beiden jungen Männer am Kölner Flughafen doch einmal von der Polizei gestoppt wurden, buchten sie sich kurzerhand in die VIP-Lounge ein, um sich dort zumindest noch den Bauch vollzuschlagen. Alles zum „reinen Vergnügen“

„Irgendwann hat der Übermut endgültig zugeschlagen“, so Richterin Schriewer bei der Urteilsbegründung. „Man war offenbar auf den Geschmack gekommen.“ Und das nicht aus der Not heraus, sondern alles zum „reinen Vergnügen“. Insgesamt haben sich die Kosten für Flüge und Hotels am Ende auf rund 16.000 Euro belaufen. Auch hier werden wohl irgendwann noch Schadenersatzforderungen auf den Angeklagten zukommen.

Schlussstrich gezogen

Inzwischen hat der 22-Jährige jedoch einen Schlussstrich gezogen. Seit rund anderthalb Jahren versucht er, seinem Leben eine andere Richtung zu geben. „Er hat sich gefunden und den Ernst der Lage verstanden“, so Verteidiger Andreas Wieser. Der Angeklagte ist gerade dabei, seinen Realschulabschluss zu machen, auch die langanhaltende Identitätskrise scheint vorbei zu sein.

„Früher wollte ich eine Frau sein und habe viele Hormone genommen“, so der Angeklagte. „Jetzt mache ich die begonnene Umwandlung wieder rückgängig.“ Von seinem Ehemann, der zurzeit im Gefängnis sitzt, lebt der 22-Jährige in Scheidung. „Ich habe jetzt eine Freundin und werde Vater.“