Bottrop. Ab Samstag gilt die Bundesnotbremse und damit gelten in vielen Städten auch Ausgangsbeschränkungen. Warum Bottrop davon nicht betroffen ist.

In Bottrop wird es am Wochenende noch keine Ausgangsbeschränkungen geben. Anders als in anderen Städten greift die im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz verankerte Regel hier noch nicht. Das liegt daran, dass für die aktuell noch geltende Landesverordnung und für das ab Samstag geltende Bundesgesetz unterschiedliche Zahlensätze zugrunde liegen.

Grundsätzlich greift die so genannte Bundesnotbremse immer dann, wenn eine Stadt oder ein Kreis an drei Tagen eine Inzidenz von über 100 ausweist. Dann gelten beispielsweise auch die Ausgangsbeschränkungen im Zeitraum von 22 bis 5 Uhr. Maßgeblich sind dafür die Zahlen, die das Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt. Das ist in dem Gesetz eindeutig geregelt. Dagegen beruft sich die Landesverordnung auf die Zahlen, die das Landeszentrum Gesundheit ausweist. Für Bottrop ergibt sich nun das Problem, dass diese Daten für die letzten Tage voneinander abweichen.

Mögliche Erklärung für die abweichenden Zahlen für Bottrop

Nach den RKI-Zahlen hat Bottrop die 100er-Schwelle am Freitag erst zum zweiten Mal überschritten, der Samstag wäre also der maßgebliche dritte Tag. Demnach könnte der Bottroper Krisenstab formell erst am Samstag feststellen, dass die Schwelle überschritten ist. Ab dem übernächsten Tag, so sieht es das Gesetz vor, gelten dann die Beschränkungen des Infektionsschutzgesetzes. Heißt im Klartext: In Bottrop ist es – je nach Entwicklung der Inzidenzzahlen – frühestens am Montag so weit, dass Ausgangsbeschränkungen und weitere Verschärfungen greifen. Das es so kommen wird, davon geht der Krisenstab fest aus.

Warum es zu diesen Abweichungen zwischen LZG- und RKI-Zahlen kommt, ist nicht genau nachvollziehbar. Denkbar, dass die beiden Institutionen unterschiedlich mit Nachmeldungen umgehen. Das LZG hat die Nachmeldungen entsprechend zurückdatiert und die jeweiligen Inzidenzen korrigiert. Mit der Folge, dass das Land am Dienstag für Bottrop die Notbremse gezogen hat, weil laut LZG die Inzidenz dann schon drei Tage in Folge über 100 lag. Möglich also, dass beim RKI die Inzidenzen nicht im Nachhinein korrigiert werden.

Kitas und Schulen in Bottrop bleiben weiterhin geöffnet

Demnach gelten in Bottrop am Wochenende weiterhin die Vorschriften, die seit Mittwoch Gültigkeit haben und sich aus der Coronaverordnung des Landes ergeben. Einkaufen ist nur mit negativem Test und Termin möglich, Treffen sind nur erlaubt zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person.

Für die Kitas und Schulen in Bottrop bedeutet das, dass sie weiterhin geöffnet bleiben, in den Schulen weiterhin der Wechselunterricht stattfindet. Auch hier gibt es Regelungen im Infektionsschutzgesetz, die allerdings greifen erst ab einer Wocheninzidenz von 165. Die hat Bottrop in den letzten Tagen und Wochen nicht einmal überschritten.

Gesetz kann für mehr Klarheit und Planungssicherheit sorgen, sagen Lehrer

Bundestag und Bundesrat haben die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in den letzten Tagen beschlossen, am Donnerstag hat der Bundespräsident es unterzeichnet. Der Bottroper Bundestagsabgeordnete Michael Gerdes (SPD) hat im Parlament zugestimmt. Mit diesem Gesetz treten nun bundeseinheitliche Regeln in Kraft, so der Abgeordnete. Er weist aber auch darauf hin, dass mit diesem Gesetz weitere Punkte einhergingen, die der SPD-Fraktion wichtig gewesen seien. Einer davon: „Wir haben dafür gesorgt, dass ein besonderes Augenmerk den Kindern und Jugendlichen gilt. Deshalb haben wir ein zwei Milliarden schweres Corona-Aufhol-Paket aufgelegt, um Lernrückstände aufzuholen, Nachhilfeangebote zu schaffen und Sozialarbeit in Schulen und Kitas auszubauen.“

Verschärfte Regeln ab Montag

Ab Montag wird die bundesweite Notbremse aller Voraussicht nach auch in Bottrop gelten. Der Krisenstab geht davon aus, dass das Land es entsprechend verkünden wird, weil Bottrop dann auch beim RKI an drei Tagen die Inzidenz von 100 überschritten hat. Folge davon wäre Regelverschärfungen.

Es gilt dann eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Nur noch im Notfall, zu dienstlichen Zwecken oder wenn man zum Beispiel mit dem Hund raus muss, darf man das Haus verlassen. Zwischen 22 Uhr und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen.

Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an Ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Dies ist eine Verschärfung der bisherigen Regelung.

Auch Friseur- und Fußpflegebesuche sind dann nur noch mit negativem Test möglich und die Teilnehmerzahl bei Beerdigungen und Trauerfeiern wird auf maximal 30 Personen beschränkt Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr einschließlich Taxen gilt eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske vergleichbarer Qualität. Bisher reichte auch ein medizinischer Mund- Nasenschutz.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) begrüßt das neue Gesetz. Wegen der daraus entstehenden Änderungen würden Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher erneut gefordert, gleichzeitig könne es aber für mehr Klarheit und Planungssicherheit sorgen. „Wir fordern schon lange planbare, klare und nachvollziehbare Vorgaben. Von der Landesregierung kamen diese bislang nicht. Die Schulen erhielten immer wieder kurzfristige Vorgaben und mussten flexibel auf alles reagieren“, so der Bottroper VBE-Vorsitzende Christoph Mewes