Bottrop. Verkehrsteilnehmer sollen laut Mobilitätskonzept langsamer fahren. An diesen Straßen muss künftig der Fuß vom Gas genommen werden.
In Bottrop werden mehr Straßen zu Tempo-30-Zonen. Das Straßenverkehrsamt und das Tiefbauamt setzen das Konzept zur moderaten Entschleunigung des motorisierten Individualverkehrs um. Der Titel des Konzepts klingt etwas sperrig. Der Auftrag war klar: Schauen und prüfen, wo sich die Geschwindigkeit auf Straßen im Stadtgebiet reduzieren lässt. Dafür hat der Bau- und Verkehrsausschuss einst grünes Licht gegeben.
Die neuen Tempo-30-Zonen sind unter anderem an der Birkenstraße, Heidestraße, Tannenstraße und Grünewaldstraße. Dort gilt das Limit auf der ganzen Länge. Weitere Straßen siehe Infobox dieses Artikels. Auch die Devensstraße, aktuell erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern, sollte auf 30 reduziert werden. Das sah zumindest der Vorschlag vor.
Entscheidung der Politik: Tempo 40 statt 30
Wie Monika Werwer, Leiterin des Straßenverkehrsamtes, erklärt, entschied sich der Ausschuss jedoch dagegen. Auf der Essener Straße zwischen Prosperstraße und Friedrich-Ebert-Straße gelten ab sofort nur noch maximal 40 km/h. Dort sei laut Verwaltungsvorschlag sogar ein Tempolimit von 30 km/h angedacht gewesen, so Werwer. Erneut senkte die Politik den Daumen für dieses Vorhaben. Dennoch sollte an einer Geschwindigkeitsbegrenzung festgehalten werden. Nach umfangreichen Prüfungen (u. a. Unfallsituationen, Schulwege) und Gesprächen (Feuerwehr, Vestische, Polizei) fiel letztlich die politische Entscheidung für 40 km/h.
Tiefbauamtsleiter Heribert Wilken weist darauf hin, dass die neue Zonen-Beschilderung mit Veränderungen verbunden ist. Denn die gewohnte Vorfahrtsregel kann sich durch die Tempo-30-Zone womöglich geändert haben und nun die Regel „Rechts-vor-links“ gelten. Das ist etwa im Bereich an der Vonderbergstraße (Am Quellenbusch bis Armeler Straße) geplant. Allerdings kann Werwer auch beruhigen. Auf den Straßen, auf denen Buslinien verkehren, werden in den „allermeisten Fällen“ nicht die Vorfahrtregelungen geändert. „Wir haben ein Interesse daran, dass der Nahverkehr gut durchkommt“, sagt sie. Durch das ständige Stop-and-go würde nicht nur eine zeitliche Verzögerung im Fahrplan, sondern auch ein unnötiger Geräuschpegel entstehen.
Beispiel Birkenstraße
Ein Beispiel hierfür ist die Birkenstraße im Fuhlenbrock. Der Verkehrsteilnehmer, der auf der Birkenstraße unterwegs ist, hat weiterhin Vorfahrt. Wer aus einer Nebenstraße kommt, muss warten. Aber: Die gesamte Straße ist nun eine Tempo-30-Zone. Bisher musste nur auf einem Teilstück an der Ludgerusschule auf die Bremse getreten werden.
Darüber hinaus sind an den Kreuzungsbereichen der neuen Tempo-Zonen vom Tiefbauamt die Sichtdreiecke überprüft worden. Also die Fläche, die ein Autofahrer haben muss, um von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen zu können. Die Größe dieses Dreiecks ist abhängig von der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Will heißen: Bei zulässigen 30 Stundenkilometern muss eine Schenkellänge von 30 Metern gewährleistet sein. Weder Bäume, Autos oder Ähnliches dürfen den Blick versperren. Bei 40 km/h sind es 50 Meter. Und bei 50 km/h sogar 70 Meter.
Halteverbote, wo freie Sicht fehlt
Wird diese jeweils nach Straße relevante Meterzahl nicht erfüllt, werden dort Schilder für ein absolutes Halteverbot aufgestellt. Die Folge: Die Autos dürfen im Bereich dieser Sichtweite nicht mehr parken. An der Birkenstraße ist eine entsprechende Beschilderung bereits erfolgt. Mit dieser Maßnahme will sich die Verwaltung auch absichern. Denn ein Verstoß gegen die Pflicht zur Schaffung und Erhaltung dieser Sichtflächen kann für Amtsträger bei einem (im schlimmsten Fall tödlichen) Verkehrsunfall an der Stelle strafrechtliche Konsequenzen haben.
>>>Info<<<
Weitere Straßen, die auf Tempo-30-Zonen überprüft wurden: Knappenstraße (Am Kruppwald bis In der Welheimer Mark), Hardenbergstraße (Essener Straße bis Freiherr-vom-Stein-Straße), In der Welheimer Mark (Knappenstraße bis Ortsende / Eisenbahnunterführung), In der Schanze (An der Kornbecke bis Am Quellenbusch), An der Kornbecke (Hünefeldstraße bis In der Schanze), Lindhorststraße (Heidestraße bis Im Fuhlenbrock), Am Quellenbusch (Suitbertstraße bis Am Quellenbusch), Gungstraße (Welheimer Straße bis B 224) und Kirchhellener Ring (Hackfurthstraße bis zur Hauptstraße).