Ein Bottroper Ratsherr beklagte sich über die Belästigung durch eine AfD-Anhängerin im Rat. So ordnet die Verwaltungsspitze den Vorfall ein.

Die verbale Attacke auf den Ratsherrn Niels Schmidt in der jüngsten Ratssitzung wird zum Thema im Bottroper Ältestenrat. Das hat Oberbürgermeister Bernd Tischler nach der Beratung über den Vorfall im Vorstand der Stadtverwaltung zugesagt. Linke-Ratsherr Schmidt hatte sich darüber beklagt, dass ihn eine AfD-Anhängerin an seinem Sitzplatz im Rat bedrängt habe. OB Tischler wird nun auch die anderen Mitglieder des Ältestenrates über Schmidts Beschwerde informieren. Diese kommen am Montag ohnehin zu einer Telefonkonferenz zusammen. Das von der Linkspartei geforderte Hausverbot für die Zuschauerin hält der Verwaltungsvorstand allerdings nicht für nötig.

Für die AfD ist die Beschwerde des Linken überzogen. „Das war nicht richtig, man soll ja den Zuschauerbereich nicht verlassen“, räumt AfD-Fraktionschef Patrick Engels ein. Auch er habe daher darüber mit seiner Parteifreundin gesprochen. Ihr sei dies allerdings gar nicht klar gewesen. Sie habe sich dafür auch bei Oberbürgermeister Bernd Tischler entschuldigt, als dieser sie nach der Beschwerde des Linken-Ratsherrn in einer Sitzungspause darauf ansprach.

AfD-Vertreterin verfolgt die Sitzungen des Rates

Der AfD-Vertreter spricht daher von einer gezielten Skandalisierung durch die Linke. „Die Reaktion ist völlig unverhältnismäßig, sie soll nur dazu dienen, die AfD in Misskredit zu bringen“, meint Engels. Bei der Zuhörerin handelt sich nach seiner Auskunft um eine AfD-Ratskandidatin, die auf der Ratsreserveliste seiner Partei auf Platz 5 vertreten sei. „Wir begrüßen es daher, dass sie als Zuhörerin die Sitzungen verfolgt“, sagte der AfD-Fraktionsvorsitzende. Die AfD hat vier Ratssitze im neuen Stadtrat.

Ratsressortchef Björn Abraham denkt über eine deutlichere Trennung von Zuhörern und Ratsvertretern nach.
Ratsressortchef Björn Abraham denkt über eine deutlichere Trennung von Zuhörern und Ratsvertretern nach. © WAZ-FotoPool | Winfried Labus

Oberbürgermeister Tischler und die Vertreter der Verwaltung seien in der Ratssitzung erst durch die kurze persönliche Erklärung von Niels Schmidt auf den Vorfall aufmerksam geworden, erklärte Ratsressortchef Björn-Bruno Abraham. Schmidt hatte geklagt, dass er von der Frau direkt an seinem Sitzplatz „ausgesprochen unfreundlich“ angesprochen worden sei. „Ich möchte nicht von Zuschauern angepöbelt werden“, sagte der Ratsherr. Auf seine Beschwerde direkt im Rat folgte dann jetzt die Bitte, über den Vorfall im Ältestenrat zu sprechen. Er brachte dabei auch ein Hausverbot ins Gespräch.

Oberbürgermeister übt das Hausrecht aus

Ob er sich durch die verbale Attacke bedrängt fühlte, könne selbstverständlich nur Ratsherr Niels Schmidt sagen, erläuterte Abraham. Um ein Hausverbot auszusprechen, sei der Vorfall nach Einschätzung des Verwaltungsvorstandes allerdings wohl nicht gravierend genug gewesen. „Das wäre nicht verhältnismäßig“, sagte er. Allerdings denke die Stadtverwaltung darüber nach, bei den Sitzungen in der Dieter-Renz-Sporthalle die Trennung des Zuhörerbereiches von den Sitzen der Ratsmitglieder noch deutlicher als bisher zu machen. In der Aula Welheim oder im Großen Sitzungssaal im Rathaus sind die Zuhörerplätze zum Beispiel durch rote Kordeln oder Flatterbänder abgeteilt. Auch in der Dieter-Renz-Halle gab es aber bisher aber schon eine optische Trennung durch Pylone.

„Wir werden uns organisatorische Maßnahmen überlegen, aber wir haben noch keine Lösung gefunden“, sagte der Ratsressortleiter. Abraham machte klar, dass sich die Kontrahenten in einem Spannungsfeld bewegten. Einerseits sei das Recht der Ratsleute auf die freie Ausübung des Mandats zu beachten, andererseits müsse eine Ratssitzung aber grundsätzlich öffentlich sein. „Der Oberbürgermeister hat das Hausrecht“, erklärte Abraham. Wer sich im Rat ungebührlich benehme, den könne Bernd Tischler daher letztlich auch der Sitzung verweisen.