Ein Bergmann von Prosper-Haniel gewann die Berufung gegen seinen Rauswurf. Anwälte sehen darin ein Signal für über hundert weitere Streitfälle.
Auch das Landesarbeitsgericht hat jetzt die ersten Kündigungen von Bergleuten durch die RAG für unwirksam erklärt. So gaben die Richter in Düsseldorf einem Bergmann des Bottroper Bergwerks Prosper-Haniel Recht, der gegen seine Kündigung geklagt hatte. Rechtsanwälte sehen den Beschluss der Landesarbeitsrichter als wegweisend für mehr als hundert weitere Kündigungsverfahren an. „Ich gehe davon aus, dass das Signalwirkung haben wird“, sagte Rechtsanwalt Peter Weispfennig, der den klagenden Bergmann vertritt.
Denn der gelernte Hauer war vor dem Landesarbeitsgericht erfolgreich gegen ein Urteil des Arbeitsgerichtes Essen in Berufung gegangen. Die Essener Richter hatten seine Kündigung noch für rechtens erklärt. Die RAG hatte den Mann zum 31. Dezember 2019 gekündigt. Der Ex-Bergmann hatte keine Chance mehr auf Anpassungsgeld, mit dem bei Älteren die Zeit bis zur Rente überbrückt wird. Durch die Kündigung wurde er arbeitslos.
Anwalt will Recht auf Lohnnachzahlung durchsetzen
In der zweiten Instanz änderte das Landesarbeitsgericht das Essener Urteil aber ab und stellte fest, dass Arbeitsverhältnis des Mannes durch die Kündigung aufgrund von Versäumnissen nicht aufgelöst ist. „Die RAG muss ihn jetzt so stellen, als ob er weiterbeschäftigt worden wäre“, sagte sein Rechtsanwalt. Das Unternehmen müsse nicht nur die bisherigen Monatslöhne nachzahlen, sondern auch laufende Löhne so lange überweisen, bis eine rechtmäßige Kündigung erfolgt sei.
Das Arbeitslosengeld werde angerechnet. „Falls sich die RAG weigert, werden wir das einklagen“, sagte Peter Weispfennig. Zwar wies auch das Landesarbeitsgericht die Berufungsklage des Bergmannes auf Weiterbeschäftigung ab, sein Mandant habe sich aber ohnehin schon um neue Jobs beworben und tue dies auch weiterhin.
Mehr als hundert Kündigungen für sozialwidrig erklärt
Auch das Arbeitsgericht in Gelsenkirchen hatte zuvor schon in erster Instanz mehr als hundert Kündigungen für sozialwidrig erklärt, weil die RAG es versäumt hatte, eine echte soziale Auswahl zwischen den Mitarbeitern zu treffen. Außerdem hätte der Konzern das mit dem Gesamtbetriebsrat aushandeln müssen, befanden die Arbeitsrichter. Am Tisch saß aber der Betriebsrat des Bergwerks Prosper-Haniel. Da der Konzern in Berufung ging, sind demnächst außer vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf auch noch zig Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Hamm fällig.
Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann, der die klagenden Bergleute vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen vertrat, sieht diesen Berufungsverfahren nach dem Erfolg des Bergmanns vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf erst recht zuversichtlich entgegen. „Das wegweisende Urteil aus Düsseldorf deckt sich im Ergebnis auch mit unserer Auffassung“, teilte der Jurist mit. Die RAG müsse sich auf zahlreiche weitere Klagen einstellen, mit denen die zu zahlenden Löhne geltend gemacht werden. Kuhlmann: „Wir freuen uns, dass zumindest die Gerichte den Grundsatz, dass keine Bergmann ins Bergfreie fällt, ernst nehmen.“