Bottrop. Interessierte können die Unterlagen ab Montag einsehen. Die Pläne stehen auch im Internet bereit. Bis August können Bürger Einwände erheben.

Im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 52 vom Autobahnkreuz Essen-Nord (B 224) bis zum Autobahnkreuz Essen/Gladbeck im Abschnitt des Teils südlich des Autobahndreieckes Essen/Gladbeck können in der Zeit vom 22. Juni bis 21. Juli 2020 die Planunterlagen erneut eingesehen werden. Denn in dem laufenden Verfahren wurden Planänderungen und Planergänzungen notwendig.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat daher das Deckblatt I ins Verfahren eingebracht. Dieses beinhaltet die Fortschreibung des Verkehrsgutachtens und die damit verbundene Überarbeitung des lärmtechnischen Entwurfes sowie die gutachterliche Ergänzung zur Schadstoffuntersuchung. Des Weiteren wurde die Artenschutzprüfung aktualisiert und der Landschaftspflegerische Begleitplan überarbeitet. Die Unterlagen wurden zudem um einen Fachbeitrag zur EG-Wasserrahmenrichtlinie ergänzt. Zur besseren Verständlichkeit des aktuellen Planungsstandes können Interessierte auch die bereits Anfang 2015 ausgelegten Antragsunterlagen erneut einsehen.

Bauabschnitt ist 1,4 Kilometer lang

Der vorliegende Planfeststellungsabschnitt umfasst den Neubau der A 52 im Zuge der B 224 zwischen der Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck einschließlich der Brücke über die Boye und dem AD Essen/Gladbeck inklusive dem Ausbau des AD Essen/Gladbeck. Das Bauvorhaben hat eine Länge von etwa 1,4 Kilometern. Es liegt auf dem Bottroper und Gladbecker Gebiet.

Wegen der Covid-19-Pandemie stehen die Unterlagen vorrangig auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster www.brms.nrw.de/go/verfahren zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung. Die Antragsunterlagen liegen aber als zusätzliches Informationsangebot in demselben Zeitraum auch in den Stadtverwaltungen von Bottrop, Gladbeck und Dorsten zur Einsichtnahme aus. Einwendungen können bis zum 4. August 2020 sowohl bei den Kommunen als auch bei der Bezirksregierung Münster erhoben werden.