Bottrop/Düsseldorf . Das OLG Düsseldorf verurteilte einen 29-Jährigen, der 2015 nach Bottrop kam, als IS-Terrorist. Er beteuert, er habe nicht freiwillig mitgemacht.

Ein als Flüchtling nach Deutschland eingereister Iraker, der 2015 nach Bottrop kam und dort 2018 festgenommen wurde, ist als IS-Terrorist zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Er habe an Kampfeinsätzen und Paraden des sogenannten Islamischen Staats (IS) sowie Bestrafungsaktionen teilgenommen, sagte der Vorsitzende Richter am Düsseldorfer Oberlandesgericht, Jan van Lessen, am Mittwoch bei der Urteilsbegründung.

Der Iraker sei 2015 über die Balkanroute nach Deutschland gekommen und habe mehrfach Asyl beantragt, unter anderem in Bottrop. Der Angeklagte hatte gestanden, dem IS angehört zu haben und bei den Hinrichtungen dabei gewesen zu sein. „Ich bin schwul. Ich hatte Angst, dass sie mich umbringen. Ich bin nur zu denen gegangen, um nicht von einem Turm geschmissen zu werden. Es war eine Notsituation“, beteuerte der 29-Jährige noch kurz vor der Urteilsverkündung. Sein Verteidiger hatte drei Jahre und neun Monate Haft beantragt, die Bundesanwaltschaft fünf Jahre.

„Mohammed, der Frisör“

Die Interessen seines Mandanten seien Cannabis, Alkohol und Geschlechtsverkehr mit Männern gewesen, sagte sein Verteidiger. Sein ganzes Dorf habe das gewusst. Er sei „Mohammed, der Friseur“ gewesen. IS-Terroristen, mit denen er seit seiner Kindheit befreundet gewesen sei, hätten ihn gezwungen, sich der Terrorgruppe anzuschließen. Andernfalls werde man nicht länger wegsehen, hätten sie gedroht.

Eine Serie von 13 zum Teil tödlichen Bombenanschlägen im Irak, die die Bundesanwaltschaft ihm in der Anklage zugerechnet hatte, sei dem 29-Jährigen aber nicht nachzuweisen gewesen, erklärte der Richter. Insoweit wurde er freigesprochen.

Mit Kalaschnikow bei Hinrichtungen

Zwar habe der Hauptbelastungszeuge den Angeklagten mehrmals gesehen, wie er als Jugendlicher mit einem damaligen Al-Kaida-Kommando in einem Auto mit Gasflaschen, wie sie für Anschläge verwendet wurden, unterwegs gewesen sei. Dies reiche aber für eine Verurteilung wegen Mordes nicht aus, hatte auch der Vertreter der Bundesanwaltschaft eingeräumt. Die irakische Al-Kaida-Gruppe des Angeklagten war später im IS aufgegangen.

Was dagegen als erwiesen gilt: Der inzwischen 29-Jährige war als IS-Mann mit seiner Kalaschnikow bei Hinrichtungen und öffentlichen Strafaktionen anwesend. Einmal war ein Liebespaar, das außerehelichen Sex gehabt haben soll, gesteinigt worden. Dazu seien beide bis zum Kopf eingegraben worden und ihre Köpfe so lange mit Steinen beworfen worden, bis sie tot waren. Ein anderes Mal hatte ein Vater seinen Sohn beim IS angezeigt, der den Propheten Mohammed verunglimpft haben soll. Auf dem Hinrichtungsplatz habe dann ein IS-Scherge das Kind vor den Augen des Vaters erschossen. Beim dritten Mal war ein junger Mann angeklagt, mit Mädchen geflirtet zu haben. Er sollte ausgepeitscht werden, hatte aber die Pistole eines IS-Mitglieds ergriffen und sich damit selbst erschossen.

Stadt Bottrop verhängt 20-jähriges Wiedereinreiseverbot

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft sagte in seinem Plädoyer, für Beihilfe zum Mord reiche die Teilnahme an den Hinrichtungen nicht aus. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Iraker nur Zuschauer der Bestrafungsaktionen gewesen sei. Ein Zeuge hatte ausgesagt, bewaffnete IS-Terroristen wie der Angeklagte hätten die Hinrichtungen abgesichert.

Der Prozess gegen den 29-Jährigen hatte vor einem Jahr begonnen und 46 Verhandlungstage gedauert. Zwei Mitangeklagte waren bereits Mitte März zu jeweils zweieinhalb Jahren Haft rechtskräftig verurteilt worden. Die drei Iraker waren als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Hier hatten die Männer - zum Teil mehrfach - Asyl beantragt. Ihre Anträge seien zwar abgelehnt worden, wegen der Situation im Irak war ihnen aber sogenannter subsidiärer Schutz gewährt worden. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, hat die Stadt Bottrop bereits die Ausweisung des 29-Jährigen verfügt und ein 20-jähriges Wiedereinreiseverbot gegen ihn verhängt.