Bottrop. Mensing-Geschäftsführer André Gunselmann ärgert sich, dass Städte in NRW Corona-Vorgaben verschieden auslegen. Es gehe letztlich um Arbeitsplätze
Die Stadt Bottrop hat am Samstag das Modehaus Mensing in Bottrop geschlossen. Läden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern durften zu dem Zeitpunkt noch nicht öffnen – auch nicht, wenn sie die Verkaufsfläche auf unter 800 Quadratmeter verkleinert haben. Das ist erst seit Montag erlaubt. Trotzdem sieht André Gunselmann, der geschäftsführende Gesellschafter des Bottroper Unternehmens, Mensing nicht als Gesetzesbrecher. Er beklagt vielmehr, dass selbst innerhalb von NRW die Städte unterschiedlich handeletnn.
Während Bottrop schon in der vergangenen Woche die Öffnung untersagt hatte – Mensing hatte bereits vor einer Woche die Verkaufsfläche reduziert und geöffnet – wäre es in anderen Städten kein Problem gewesen, so Gunselmann. In Dorsten, Velbert und auch Detmold hätte Mensing seine Filialen die ganze Zeit über öffnen dürfen, mit reduzierter Verkaufsfläche.
Juristen haben den Städten die Rechtsauffassung des Unternehmens dargelegt
In der vergangenen Woche hätten die Juristen des Unternehmens allen Städten, in denen Mensing in NRW vertreten ist, die Rechtsauffassung des Unternehmens dargelegt und erläutert, warum aus Mensing-Sicht die Öffnung erlaubt sei.
Gunselmann kommt nun zu dem Schluss, dass es vor Ort ja wohl Ermessensspielräume gegeben habe, anders seien die Unterschiede ja nicht zu erklären. „Ich hätte mir gewünscht, dass auch hier der Spielraum ausgenutzt und etwas mehr Fingerspitzengefühl an den Tag gelegt worden wäre“, so der Geschäftsführer.
In verkleinerter Mensing-Filiale in Dorsten am Samstag 12.000 Euro Umsatz
„Wir haben in unserer verkleinerten Filiale in Dorsten am Samstag 12.000 Euro Umsatz gemacht. Davon kann ich schon wieder einige Mitarbeiter bezahlen.“ Denn darum gehe es letztlich. „Es geht uns rein darum, die Arbeitsplätze zu erhalten.“ Dabei verweist Gunselmann noch einmal auf die Besonderheit, dass Mensing sich ja aktuell in einem Insolvenzverfahren in Eigenregie befinde.
Zudem sei die Grenze von 800 Quadratmetern willkürlich gewählt, ärgert sich Gunselmann. Er rechnet vor, dass wenn man die Gesamtfläche etwa in Dorsten mit 3500 Quadratmetern zugrunde lege, dann dürften sich dort gleichzeitig 350 Menschen aufhalten - bei zehn Quadratmetern pro Kunde. „Diesen Fall haben wir nie“, eine so hohe Frequenz gebe es bei Mensing nicht.
Stadt Bottrop sieht keinen Handlungsspielraum bei der Durchsetzung der Landesvorgaben
Tatsächlich hat Bayerns höchstes Verwaltungsgericht die 800-Quadratmeter-Grenze am Montag für verfassungswidrig erklärt. Ein Urteil, das jedoch so nur in Bayern gilt, zumal das bayerische Gericht die Vorschrift aufgrund der Pandemie ausdrücklich nicht außer Kraft gesetzt hat. Mensing strebt auch eine gerichtliche Klärung an und klagt deshalb gegen die Stadt Kleve, wo das Unternehmen auch nicht öffnen durfte.
Die Stadt Bottrop sieht den Vorgang anders. Sie habe dort eben keinen Handlungsspielraum, gibt Sprecher Andreas Pläsken die Auffassung der städtischen Juristen wieder. Warum andere Städte anders handeln, könne Bottrop nicht beurteilen. Sie hält am angekündigten Bußgeldverfahren fest.
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