Bottrop. Weil das Bottroper Modehaus Mensing noch keine Öffnungserlaubnis hatte, schlossen es die Behörden am Samstag. Es folgt ein Bußgeldverfahren.
Das Modehaus „Mensing“ wurde am Samstagvormittag vom Ordnungsamt geschlossen. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, sei der Grund ein „wiederholter Verstoß gegen die Corona-Schutz-Verordnung des Landes“ gewesen. Die Stadt werde nun ein Bußgeldverfahren gegen das Unternehmen einleiten.
Das Modehaus war vergangenen Dienstag schon einmal von der Behörde zu gemacht worden, weil zu diesem Zeitpunkt keine Geschäfte öffnen durften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern. Dies galt auch für Geschäfte, die diesen Wert durch Absperrungen unterschreiten wollten, wie es Mensing getan hatte.
Oberbürgermeister hatte sich für Mensing eingesetzt
Nach der Schließung am Dienstag hatte sich Oberbürgermeister Bernd Tischler in einem Brief an die Landesregierung für Mensing eingesetzt, um diesem, aber auch anderen Unternehmen eine baldige Öffnungschance zu ermöglichen. Durch eine Ergänzung in der Corona-Schutz-Verordnung hat die Landesregierung dann vorgegeben, dass Firmen wie Mensing ab Montag, 27. April, unter Einhaltung aller Vorgaben (weniger als die 800 Quadratmeter Angebotsfläche, Abstandswahrungen und Einhaltung der Hygieneregeln) wieder für die Kunden öffnen dürfen.
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Nach Äußerungen von Unternehmensvertretern habe es sich bei der Öffnung am Samstag um ein Versehen gehandelt, teilte die Verwaltung mit am Samstagnachmittag mit. Für eine Stellungnahme war das Unternehmen nicht mehr zu erreichen.
Krisenstabsleiter und Ordnungsdezernent Paul Ketzer: „Bei allem Verständnis für wahrscheinliche finanzielle Nöte - so geht es nicht. Wir können uns von Mensing nicht auf der Nase herumtanzen lassen.“ Die Stadtverwaltung als Ordnungsbehörde habe die Pflicht, den Anweisungen des Landes Geltung zu verschaffen. Entsprechend werde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
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