Bottrop. Coronavirus: Die Stadt Bottrop untersagt alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen. Auch für Restaurants gibt es strenge Auflagen

Für die nächsten vier Wochen kommt es zu weiteren deutlichen Beschränkungen im öffentlichen Leben, um das Coronavirus einzudämmen. Eine Reihe von Betrieben, darunter Kneipen, Bars und Clubs, müssen vorläufig schließen. Auch für Restaurants gibt es bestimmte Beschränkungen. Das hat die Stadtverwaltung beschlossen und am Montag eine entsprechende Allgemeinverfügung herausgegeben.

Die Stadt Bottrop untersagt alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowohl in geschlossenen Räumen wie auch unter freiem Himmel. Ausgeschlossen von den Verboten sind nur Veranstaltungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und der notwendigen Versorgung dienen. Darunter fallen zum Beispiel die Wochenmärkte.

Die Betriebe müssen ab sofort schließen

Schließen müssen hingegen Schankwirtschaften, die keine Speisen zubereiten. Veranstaltungshallen, Bars, Clubs, Diskotheken, Tanzschulen, Theater, Kinos und Museen müssen den Betrieb einstellen, unabhängig davon, wer sie betreibt. Auch Tanzveranstaltungen sind verboten. Es dürfen weder Messen, Ausstellungen noch Spezialmärkte stattfinden. Gottesdienste und sonstige Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften entfallen. Zu Beerdigungen dürfen nur noch Menschen, die dem engsten Familienkreis der verstorbenen Person angehören.

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Fitness-Studios und Reha-Sporteinrichtungen haben zu schließen, es sei denn, die dort durchgeführten Behandlungen sind aus ärztlicher Sicht zwingend erforderlich. Schwimmbäder und so genannte Spaßbäder sowie Saunen stellen den Betrieb ein.

Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen oder in sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Vorträge, Lesungen und Informationsveranstaltungen jeglicher Art sind ab sofort beendet. Zusammenkünfte in Sportvereinen oder sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt. Betriebe wie Teestuben, Spielhallen, Wettbüros, Spielbanken, auch Prostitutionsbetriebe müssen schließen.

Welche Einrichtungen geöffnet bleiben dürfen

Ausnahmeregelungen gelten für Betriebe, die Speisen anbieten und die Nahversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Dazu zählen Restaurants, Speisegaststätten, Imbissbetriebe, Cafés, Eisdielen, Hotelbetriebe. Doch auch hier gelten strenge Auflagen.

Einrichtungen, die unter die Ausnahmeregelung fallen, dürfen nur öffnen, wenn die Sitzplätze für die Gäste so angeordnet sind, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Stehplätze (auch in Imbissbetrieben) sind ebenfalls so zu gestalten, dass die Gäste zwei Meter voneinander entfernt sind. Zusätzlich dürfen die genannten Betriebe nur in den Zeiten von 6 bis 20 Uhr öffnen. Dabei darf die Zahl der gleichzeitig bewirteten Gäste 20 Personen nicht übersteigen. Dies gilt unabhängig von der Größe des Betriebs und nur unter Wahrung der zuvor genannten Abstandsregelung.

Alle Gäste der verbleibenden Gastronomie werden registriert

Die Verantwortlichen der Betriebe müssen die Besucher schriftlich registrieren mit Namen, Adresse, Datum, Uhrzeit und Telefonnummer. Dies gilt nicht für den Außer-Haus-Verkauf. Im Betrieb müssen deutlich sichtbare Aushänge mit Hinweisen zur Beachtung der Infektionsschutzmaßnahmen angebracht werden, wie sie das Robert-Koch-Institut empfiehlt (im Netz unter www.rki.de/covid-19).

Die Stadt folgt damit dem Erlass der NRW-Landesregierung. Gültig sind die Regelungen zunächst bis einschließlich 19. April 2020.

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Info-Telefon jetzt an allen Tagen

Die Stadtverwaltung stellt ein Info-Telefon bereit, das jetzt an allen Tagen unter der 02041 / 70 50 80 von 8 bis 18 Uhr für alle Fragen rund um das Thema „Coronavirus in Bottrop“ genutzt werden kann.

Außerhalb dieser Zeit ist in einem konkreten Verdachtsfall die Feuerwehr beziehungsweise das Gesundheitsamt über 02041 / 78 03 333 zu erreichen.

Auch die Internet-Seiten der Stadt unter „www.bottrop.de/coronavirus“ bieten Informationen und werden stetig ergänzt. Zudem liegt an öffentlichen Stellen ein Flyer mit Hygiene- und Verhaltensregeln zum mitnehmen aus.