Bottrop/Essen. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision gegen das Urteil zurückgezogen. Der Bundesgerichtshof muss sich dennoch mit dem Fall Stadtmann befassen.
Ein Jahr nach der Verurteilung des Bottroper Apothekers Peter Stadtmann will die Staatsanwaltschaft die Entscheidung des Essener Landgerichts nun doch akzeptieren.
Sie hat die Revision gegen das Urteil zurückgenommen. „Strafmaß und Höhe der Einziehung von Vermögen erscheinen im Ergebnis nicht erfolgreich anfechtbar“, heißt es in einer Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Hamm. „Außerdem wäre eine tatsächlich höhere Abschöpfung von Vermögen mit Blick auf die Vermögenswerte, die von der Staatsanwaltschaft gesichert werden konnten, nicht zu erwarten.“
Verteidigung und Nebenklagen haben auch Revision eingelegt
Stadtmann war im Juli 2018 zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem hatten die Richter ein lebenslanges Berufsverbot verhängt. Der Bottroper Apotheker soll jahrelang Krebsmedikamente gepanscht und gestreckt haben, um die Krankenkassen zu betrügen. Der Schaden beläuft sich laut Urteil auf 17 Millionen Euro.
Die Staatsanwaltschaft hatte dreizehneinhalb Jahre Haft gefordert und eine Schadenssumme von 53 Millionen Euro errechnet. Konkrete Auswirkungen hat die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht. Da Verteidigung und Nebenkläger ebenfalls Revision eingelegt haben, muss sich der Bundesgerichtshof auf jeden Fall mit dem Urteil befassen.
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