Bottrop. Bottrop soll ein Jugendparlament bekommen. Die Beratungen dafür laufen schon seit längerem. So stehen die Dinge momentan.
Jugendliche in Bottrop sollen und wollen sich politisch einbringen. Ein Jugendparlament soll das ermöglichen. Darüber herrscht weitgehend Einigkeit. Doch wie wird das Jugendparlament ausgestaltet? Welche Rechte haben seine Mitglieder? Wer darf wählen? Und wie organisiert man so eine Wahl demnächst?
Das sind nur einige Fragen, die im Raum stehen und beantwortet werden müssen. Am Dienstag, 10. September, soll all das bei einem Politcafé diskutiert werden. Dabei sein werden Vertreter von „Jugend mit Wirkung“, einer Gruppe Jugendlicher, die das Projekt vorantreibt, sowie politische Vertreter aus dem Rat und Mitarbeiter der Verwaltung. Die hat im Auftrag des Jugendhilfeausschusses für den Termin den Entwurf einer Wahl- und einer Geschäftsordnung vorgelegt.
Verwaltung spricht ausdrücklich von Vorschlägen
Karl Trimborn, Leiter des Fachbereichs Jugend und Schule, bezeichnet die beiden Papiere ausdrücklich als „Vorschläge“. Im September gehe es dann darum zu diskutieren, ob Jugendliche und Kommunalpolitiker mit diesen Vorschlägen einverstanden sind oder welche Änderungswünsche möglicherweise noch kommen.
Patrick Rosendahl ist Vorsitzender des Stadtjugendrings. Der unterstützt die Gruppe „Jugend mit Wirkung“ bei ihrem Projekt. Wobei es dabei nicht um inhaltliche Unterstützung geht, wie er klarstellt. Die Vorschläge und Ideen kämen von den Jugendlichen selbst. Denen wäre es am liebsten, wenn das Jugendparlament beziehungsweise dessen Geschäftsstelle direkt beim Oberbürgermeister angedockt wäre. Außerdem sei es ihnen wichtig, in allen Gremien mitwirken zu dürfen, so Rosendahl. „Denn Themen, die die Jugendlichen betreffen, werden ja nicht nur im Jugendhilfe- oder im Schulausschuss besprochen.“
Entwurf für Wahl- und Geschäftsordnung liegt der Redaktion vor
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Zumindest letzteres sieht der Entwurf der Verwaltung, der der Redaktion vorliegt, vor. Demnach hätten die Jugendlichen in ihren Sitzungen die Möglichkeit, Beschlussvorschläge zu entwickeln, die der Verwaltung und den politischen Gremien zur Beratung weitergeleitet werden. Sie können Anregungen und Stellungnahmen zu den Themen verfassen. Der Sprecher oder ein anderes vom Jugendparlament benanntes Mitglied ist berechtigt, an Sitzungen der Ausschüsse und Bezirksvertretungen teilzunehmen und dort auch zu sprechen. Die Geschäftsführung des Parlaments soll aus Sicht der Verwaltung aber beim Fachbereich Jugend und Schule angedockt sein, ein pädagogischer Mitarbeiter solle sich darum kümmern.
Maximal 29 Mitglieder soll das Parlament aus Sicht der Verwaltung haben. Mitglied kann jeder in Bottrop wohnhafte Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren werden. Alle zwei Jahre soll das Parlament gewählt werden. So käme man auf rund 5000 Wahlberechtigte, so die Schätzung der Verwaltung. In der Wahlordnung schlägt sie vor, allein auf Briefwahl zu setzen. So könne man jeden Jugendlichen in der Stadt erreichen, anders als wenn man die Wahl an die Schulen koppelt. Trimborn: „Nicht jeder Bottroper Jugendliche geht auch hier zur Schul. Einige ältere sind womöglich auch schon in der Ausbildung.“
Informationen im Internet und über Social-Media-Kanäle
Jugendliche bekommen Budget und Aufwandsentschädigung
Das Jugendparlament soll auch ein eigenes Budget bekommen, über dass es die Mitglieder dann selbst verfügen bekommen. Der Fachbereich Jugend und Schule schlägt vor, dass der Rat der Stadt über die Höhe des Etats des Jugendparlaments entscheidet.
Ähnlich wie die Kommunalpolitiker sollen auch die Jugendlichen im Jugendparlament eine Aufwandsentschädigung für die Sitzungen erhalten. Dieser Vorschlag geht es dem Entwurf der Geschäftsordnung hervor. Der Fachbereich Jugend und Schule schlägt vor, sich an der Höhe Entschädigung für sachkundige Bürger zu orientieren.
Die Wähler sollen per Brief über die anstehenden Wahlen informiert werden, außerdem will der Fachbereich Schule über das Jugendparlament, dessen Projekte und Themen im Internet sowie auf den Social-Media-Kanälen informieren.
Bleibt die Frage nach der Altersgruppe, die das Jugendparlament abdecken und ansprechen möchte. Ginge es allein nach der Vorstellung von Jugend mit Wirkung, sollten alle im Alter von zwölf bis 27 Jahren wahlberechtigt sein. Darüber wird beim Politcafé sicher noch zu reden sein.
Zur Einrichtung eines Jugendparlaments müssen städtische Satzungen verändert werden. Darüber wird in den entsprechenden Ausschüssen zu beraten sein. Das letzte Wort hat der Rat. Die Jugendlichen hoffen jedenfalls, dass es nun nicht mehr allzu lange dauert. Bei Jugend mit Wirkung ist man optimistisch und sucht bereits nach möglichen Kandidaten.