Bottrop. Wo bislang Autos abgestellt werden durften, stehen an der Bottroper Lindhorststraße nun Halteverbotsschilder. Nun erfuhren Anwohner den Grund.
Mehr als zehn Jahre lang stellten Maike und Andreas Niebisch ihre Fahrzeuge auf der Lindhorststraße auf dem Parkstreifen vor ihrer Wohnung ab. Seit einigen Tagen ist dies nicht mehr erlaubt, denn die Stadt hat dort an den Einmündungen der Hagen- und Gernotstraße Halteverbotsschilder aufgestellt, ohne die Anwohner davon zu informieren.
Anwohner fragen Bezirksvertretung
Familie Niebisch sah das als „ungerecht“ und wandte sich ratsuchend an die Bezirksvertretung. So kam es zu einer Ortsbesichtigung mit Vertretern des Bezirks und der Stadtverwaltung. Abteilungsleiter Dino Rühnemann von Straßenverkehrsamt stellte klar, dass die Verwaltung keine andere Wahl gehabt habe. Auslöser sei ein Termin mit der Verkehrsunfallkommission der Bezirksregierung Münster, die darauf hingewiesen habe, dass die so genannten Sichtdreiecke zu beachten seien.
An den Einmündungen untergeordneter Straßen benötige man bei Normalgeschwindigkeit eine Sichtachse von rund 70 Metern, um problemlos in die Hauptstraße einbiegen zu können. Das war eindeutig vorher nicht gegeben, deshalb hätte man nicht anders handeln können. Die Stadt habe keinen Spielraum für Abweichungen. „Es dient der Gefahrenreduzierung und der Sicherheit“, erklärte Rühnemann.
Fahrdienst kann stattdessen in Einfahrt halten
Die Anwohner sind alles andere als glücklich damit. Sie können jetzt nicht mehr ihre Autos be- und entladen. Der behinderte Sohn einer Anwohnerin wird täglich von einem Fahrdienst abgeholt, der jetzt auch dort nicht mehr halten darf. Da konnte Rühnemann beruhigen, das Transportunternehmen könne die anliegende Einfahrt benutzen.
Helmut Sobaszkiewicz machte eher die zu hohen Geschwindigkeiten verantwortlich. „Wenn wir raus fahren, müssen wir äußerst vorsichtig sein. Es ist ein Wunder, dass noch nichts passiert ist.“ Er regt eine Geschwindigkeitsbegrenzung an. Die Anregung wird von den Mitarbeitern des Straßenverkehrsamtes ebenso geprüft wie die Bitte um Geschwindigkeitskontrollen.
Stadtgrundstück als Parkplatz
Bei reduzierter Geschwindigkeit könnte auch die Halteverbotszone verkleinert werden. Auch die Parkregelung an den Seitenstraßen gehört auf den Prüfstand, da durch die zusätzlichen parkenden Fahrzeuge die Fahrspur sehr beengt würde. Ebenso soll untersucht werden, ob ein städtisches Grundstück an der Ecke Hagenstraße zum öffentlichen Parken frei gegeben werden könne.
Bezirksbürgermeister Klaus Kalthoff legt wert darauf, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen ein städtischer Verwaltungsakt seien. Die Bezirksvertretung könne nichts beschließen, nur Anregungen geben. Kalthoff befürchtet, dass solche Maßnahmen nicht die letzten im Stadtgebiet sein werden und Signalwirkung haben. Es stelle sich die Frage, ob so etwas nicht überall geschehen könnte. Es müsse der Grundstein sein für eine stadtweite Untersuchung der gefährlichen Stellen „und dann sehen wir uns öfter.“ Die Anwohner waren eher skeptisch: „Es scheint kompliziert zu sein. Es wird sich wohl nichts ändern.“