Bottrop. . Schilder machen auf das Grillverbot auf dem Gelände an der Oberhausener Straße aufmerksam. Ordnungshüter kontrollieren auch an Wochenenden.
Bischofssondern am Waldrand an der Oberhausener Straße ist für viele immer noch ein beliebter Treffpunkt. Auch als Grillplatz nutzen manche das Gelände an der früheren Jugendherberge nach wie vor. Die WAZ fragte bei Bottrops Stadtsprecher Ulrich Schulze nach.
1 An Bischofssondern wird noch immer gegrillt, obwohl der Grillplatz doch aufgegeben wurde. Schreitet die Stadt dagegen ein?
Ja, tun wir, obwohl wir das Grillen noch eine Zeit lang toleriert haben. Jetzt sind Verbotsschilder aufgestellt, so dass jeder weiß, dass das Grillen da nicht mehr erlaubt ist. Auch der Ordnungsdienst kontrolliert an Bischofssondern regelmäßig - auch am Wochenende. Wenn unsere Ordnungskräfte Grillende antreffen, fordern sie diese auf, dies sofort einzustellen.
2 Werden Verstöße gegen das Grillverbot bestraft?
Prinzipiell ja, der Ordnungsdienst belässt es aber vorerst bei Ermahnungen. Wenn Griller völlig uneinsichtig sind, kann das auch zu einem Bußgeld führen. Das kann im Extremfall dann bis zu tausend Euro kosten. Vorerst machen wir aber keinen Gebrauch davon. Allerdings setzen wir auch auf die Vernunft der Leute. Sie befinden sich dort ja in einem Wald. Bei der großen Trockenheit im vorigen Jahr mussten wir das Grillen als solches ja auch generell verbieten.
3 Warum ist aus den Versuchen, den Treffpunkt zu erhalten, eigentlich nichts geworden?
Leider hat es dort immer wieder Zerstörungen und Verschmutzungen gegeben. Es kommt dann wie so oft: Weil sich eine Minderheit nicht an die Regeln hält, leiden alle darunter. Die Zerstörungen waren aber letztlich so groß und so häufig, das eine Wiederherstellung keinen Zweck hatte.