Bottrop. . Bottroper Familien haben schon viel fürs Eigenheim bezahlt. Die Erlaubnis fürs Bauen auf dem von Altlasten befreiten Sportplatz steht bevor.

Ihr neues Haus an der Reckmannallee sollte eigentlich Ende 2018 fertig sein. 2017 hatte die Familie Meier (Name von der Redaktion geändert) den Kaufvertrag für die Doppelhaushälfte unterschrieben. Doch bis heute ist nicht einmal ein Grundstein gelegt. Dabei beteuert die Bottroper Firma Störmann, die im Rhenania-Neubaugebiet insgesamt 24 Doppelhaushälften bauen will: Wir würden lieber gestern als heute mit dem Bau beginnen. „Alle Aufträge sind vergeben“, sagt Klaus Störmann.

Die Stadt aber kann noch immer keine Baugenehmigungen für die geplanten Häuser in der Nähe der Horster Straße erteilen. Denn die Sanierung des mit Dioxin belasteten Sportplatz-Geländes kommt nur in Etappen voran. „Die Sanierung wird noch einige Wochen dauern“, sagte Baudezernent Klaus Müller.

Der Sportplatz war wie so viele mit Dioxin belastet

Oberstes Gebot für die Stadt sei schon von Gesetz her die Gesundheit der künftigen Bewohner des neuen Wohnquartiers, bekräftigt Klaus Müller. „Wir sind seit Monaten in einem intensiven Dialog mit dem Bauträger, dass die Sanierung möglichst sicher und auch möglichst zügig abgeschlossen wird“, erklärte er. Den Verkauf der Häuser habe das Unternehmen so lange gestoppt, bis ein Baubeginn möglich wird, heißt es in der Firma Störmann. 13 Häuser seien schon verkauft, bestätigt der Bauträger.

Das Neubaugebiet liegt zwischen Blankenstraße und Krusestraße in der Nähe der Horster Straße.
Das Neubaugebiet liegt zwischen Blankenstraße und Krusestraße in der Nähe der Horster Straße.

Das Baugelände war mit dem Schadstoff Dioxin belastet, weil unter dem früheren Sportplatz Kieselrot lag. In den 1950er und 1960er Jahren war es in vielen Städten üblich, diese Schlacke als Belag für Ascheplätze zu verwenden. Die Belastung von Kieselrot mit Dioxin wurde Anfang der 90er Jahre entdeckt. „Die Stadt hat ja auch schon Sportplätze saniert. Das geht in der Regel in zwei Monaten“, sagte Müller. Auf dem Rhenania-Gelände geriet aber vieles ins Stocken. Mittlerweile sieht der Baudezernent Fortschritte. „Nach meinem Wissen ist der Boden jetzt altlastenfrei“, sagt Müller. Das belastete Material werde derzeit zur Deponie gebracht.

Monat für Monat werden schon Zinsen fällig

© Joerg Schimmel

Aus Sicht des Unternehmens wäre das eine Sache weniger Tage. Dann fehlten nur noch wenige Schritte bis zum Baustart. Doch auch die Abfuhr des belasteten Bodens zieht sich hin. Die Fuhren dürfen nur in bestimmten Chargen kontrolliert werden, erklärt Müller. „Die Bezirksregierung besteht darauf.“

Das Nachsehen haben Käufer wie die Familie Meier. Der Bauträger habe es nach mehr als drei Jahren nicht erreicht, den Boden zu sanieren, klagen sie. „Dass der Boden überhaupt zu sanieren ist, wurde uns verschwiegen“, beklagt sich Herr Meier. Seine Familie müsse nicht nur länger als geplant in ihrer Mietwohnung bleiben und Miete zahlen, hinzu kommen nun Monat für Monat Bereitsstellungszinsen, die eine Bank je nach Kreditvertrag verlangt, wenn die Kreditsumme nicht wie vereinbart abgenommen wird. Grunderwerbssteuern haben die Käufer auch schon bezahlt. Die Zukunft des Rhenania-Geländes sei ungewiss, befürchtet die Familie Meier, dabei habe sie schon viele tausend Euro in ihren Traum vom eigenen Heim investiert.

Vertrag mit der Stadt liegt unterschriftsreif bereit

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Die Stadt unternimmt allerdings einiges, damit sich das Bauvorhaben nicht noch länger verzögert. Auch die Firma Störmann beteuert: Wir tun alles, um unsere Erwerber zufrieden zu stellen. So liegt der Entwurf des Erschließungsvertrages für das Rhenania-Gelände unterschriftsreif vor. Darin werden zum Beispiel Anschlüsse für Abwasser, Strom, Wasser oder der Bau von Zufahrten geregelt.

Sobald dieser Vertrag unterschrieben ist, kann die Stadt Haus für Haus auch die erforderliche Baugenehmigungen erteilen. Der Bauausschuss des Rates hat nach Information der WAZ in nicht-öffentlicher Sitzung schon seine Zustimmung signalisiert. Die Ratsvertreter haben aber eines zur Bedingung gemacht: Vertreter der Stadt dürfen den Vertrag erst unterzeichnen, wenn auf dem Baugelände „gesunde Wohnverhältnisse herrschen“.