Bottrop/Essen. . Die Evakuierung des „Movie Park“ an Halloween wird teuer für den Droh-Anrufer. Die Polizei schickte ihm eine Rechnung – es ist nur die erste.

Mit einer Bombendrohung sorgte ein junger Mann aus Essen für die Räumung des Bottroper „Movie Parks“ zu Halloween, nun hat die Polizei ihm eine Rechnung für ihre Einsatzkosten geschickt – über 22.156,75 Euro. Doch das ist wohl nur der Anfang.

Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft

Auch die Parkleitung hatte sich bereits am Abend der Evakuierung am 26. Oktober vorbehalten, Schadenersatz zu fordern. „Unser Anwalt hat Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragt“, erklärt aktuell Sprecherin Ann-Katrin Dölken. „Wir befinden uns derzeit in der rechtlichen Prüfung, um dann gegebenenfalls zivilrechtliche Schritte einzuleiten.“ Die Rechnung der Feuerwehr wird niedriger ausfallen als zunächst angekündigt. Sie werde „im mittleren vierstelligen Bereich“ liegen, sagt Stadt-Sprecher Andreas Pläsken.

Stadt wartet mit ihrer Rechnung

Die Stadt rechnet damit, dass der Movie Park den Anrufer zivilrechtlich auf Schadenersatz in sechsstelliger Höhe verklagen wird. Die Verwaltung werde abwarten, bis ein Richter „böswilliges Verhalten festgestellt“ habe, sagt Pläsken: „Dann kommt die Rechnung der Stadt Bottrop.

11.000 Besucher mussten den Freizeitpark verlassen, nachdem der 19-Jährige mit einer Bombe gedroht hatte. Viele hatten sich extra für das „Halloween Horror Festival“ verkleidet, der Park bot ihnen Freikarten für einen neuen Besuch an. Die Polizei hatte schon früh vermutet, dass hinter dem Anruf „keine ernst zu nehmende Drohung“ stehe. Noch in der Nacht hatte sie eine Gruppe von rund zehn miteinander verwandten und bekannten Personen als mögliche Tätergruppe ermittelt. Einen von ihnen, den 19-Jährigen aus Essen-Kray, ermittelten die Fahnder als den Täter. Rund zwei Wochen nach dem Anruf und der Räumung des Parks nahmen sie ihn fest.

Eifersucht war das Motiv

Sein Motiv offenbarte er in seinem Geständnis: Eifersucht. Hinter der folgenreichen Bombenwarnung steckte ein privater Streit zwischen Verwandten und Bekannten aus dem Raum Recklinghausen. „Einer Person, die sich im Freizeitpark aufhielt, wollte man den Spaß verderben.“

Den jungen Mann erwartet nun neben weiteren hohen Rechnungen ein Gerichtsprozess wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Anklage erhoben. (tom/ks)