Bottrop. . Gebühren sinken für Geschwister um 30 Prozent. Neue Preisregel gilt ab Mai. Auch Familien mit geringeren Einkommen erhalten eine Ermäßigung.
Für Geschwister, die in der Musikschule angemeldet werden, gibt es wieder eine Ermäßigung. Nehmen aus einer Familie mehrere Kinder an dem Unterricht teil, gewährt die Musikschule ab dem zweiten Kind eine Ermäßigung von 30 Prozent der Gebühr. Das hat der Rat beschlossen.
Die Ratsvertreter machen damit einen Sparbeschluss aus dem Jahr 2012 wieder rückgängig. Sie hatten damals den Geschwisterrabatt gestrichen, um pro Jahr etwa 5000 Euro zu sparen. Die meisten Ratsvertreter rechtfertigen solche Einsparungen damit, dass die hoch verschuldete durch ihren Sparkurs vom Land insgesamt bis zu 70 Millionen Euro an Zuwendungen erhalten hat.
Vom Land gibt es höhere Fördergelder
Die Musikschule stellte aber bald fest, dass ihre Kurse weniger Kinder und Jugendliche besuchten. Ihre Leiter führten den Rückgang auch auf die fehlende Ermäßigung zurück. Auch heute noch sagt Jürgen Slak, einer der beiden Musikschulleiter: „Wir haben in vielen Gesprächen mit unseren Kunden erfahren, dass die Geschwister-Ermäßigung wichtig ist. Viele Familien mit mehreren Kindern haben die Abschaffung bedauert, weil es eine zusätzlich finanzielle Härte für sie bedeutet hat“, erklärte Slak.
Möglich wird die Wiedereinführung des Geschwisterrabattes, weil der Musikschule einerseits höhere Fördergelder des Landes und andererseits eine Spende des Rheinisch Westfälischen Wasserwerks (RWW) zu gute kommen.
Wasserwerk zahlt drei Jahre lang einen Zuschuss
Die erneute Rabattregelung führt nämlich dazu, dass ein Einnahmeverlust von mehr als 10.000 Euro ausgeglichen werden muss, kalkuliert die Stadt. Das gelingt der Musikschule zumindest zu großen Teilen, weil das RWW für eine Zeit von drei Jahren einen jährlichen Zuschuss von 3000 Euro angekündigt hat.
Die höhere Landesförderung wiederum macht rund 4000 Euro aus. Die Musikschule hofft außerdem, dass mit Einführung der Ermäßigung für Geschwister ihre Teilnehmerzahlen wieder ansteigen werden und sie so höhere Einnahmen erzielen kann.
Leiter können in Härtefällen Sonderpreis festlegen
Einen Preisnachlass gewährt die Musikschule schon seit längerem wieder auch Familien, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld beziehen. „Familien, die Transferleistungen erhalten, haben die Möglichkeit, eine Ermäßigung in Anspruch zu nehmen“, erklärte Jürgen Slak. Der Preisnachlass liegt dann generell bei 30 Prozent des Unterrichtentgeltes.
Dies Familien haben außerdem die Möglichkeit, Bildungsgutscheine für den Musikunterricht zu erhalten. „Das ist dann aber die Entscheidung der Eltern, ob sie diese für den Musikunterricht oder zum Beispiel für einen Sportverein einsetzen“, sagte der Musikschulleiter. In Einzelfällen können die Musikschulleiter auch ein gesondertes Entgelt festlegen, dass dann den angespannten wirtschaftlichen Verhältnissen der jeweiligen Familie entspricht.