Die städtische Musikschule sieht Ermäßigungen auf ihre Unterrichtsentgelte für Kinder aus Familien vor, die finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen. Sie will ihnen 30 Prozent Rabatt auf die Kursentgelte gewähren. Zurzeit gibt es an der Musikschule keinerlei Ermäßigungen; auch dann nicht, wenn Geschwister Kurse besuchen oder Kinder mehrere Fächer belegen.
30 Prozent Nachlass
Der Stadtrat wird Anfang kommender Woche über die Rabatt-Pläne der Musikschule entscheiden. Kulturamtsleiter Dieter Wollek ist zuversichtlich, dass er dessen Okay bekommt, so dass die Gebührenermäßigungen ab Mai wirksam werden können. Die Musikschule möchte damit die Abschaffung des so genannten Bottrop-Passes etwas ausgleichen. Damit konnten die Kinder aus den finanzschwachen Elternhäusern den Unterricht noch völlig kostenfrei besuchen. „Die direkte Folge der Abschaffung des Bottrop-Passes war die Kündigung. Die Familien konnten sich das nicht mehr leisten“, bedauert Wollek. Von den über 50 Kindern, die mit Bottrop-Pass zur Musikschule kamen, blieben nur drei oder vier Schüler, die weiterhin Kurse besuchten. „Das war der Grund, warum wir gegensteuern wollen“, sagte der Kulturamtsleiter. Er hofft, dass die Musikschule so eine Reihe von Schülern mehr gewinnt. „Wir werden das intensiv bewerben, vor allem auch in den Schulen“, kündigte er an.
Ab Mai will die Musikschule die 30-prozentige Ermäßigung für Schüler anbieten, deren Eltern nachgewiesen haben, dass sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder Wohngeld beziehen. Ein Beispiel: Für ein Kind, das am Gruppenunterricht teilnimmt, erhebt die Schule zurzeit eine Gebühr von 37 Euro im Monat. Bei einer Ermäßigung werden dafür noch 25,90 Euro fällig. Der Gebührenausfall pro Kind und Kurs beläuft sich so auf 133,20 Euro im Jahr. Wettmachen will die Musikschule das selbst und die nötigen Mehreinnahmen mit Extra-Konzerten erzielen. Wollek: „Die Stadtkasse wird nicht belastet“.