Bottrop. . Anwälte bereiten Zivilklage vor. Zusätzlich machen sie Stadt und Kreis als Apothekenaufsicht verantwortlich. Staatsanwaltschaft ermittelt weiter.

Zu zwölf Jahren Haft hat das Landgericht Essen den Bottroper Apotheker Peter Stadtmann verurteilt. Doch abgeschlossen ist der Fall damit noch nicht. Die Geschädigten fordern Schmerzensgeld und Schadensersatz und wollen zivilrechtlich gegen Peter Stadtmann vorgehen. Außerdem kündigt Rechtsanwalt Khubaib Ali Mohammed, der zahlreiche Opfer als Nebenkläger vor Gericht vertreten hat, an, auch die Stadt Bottrop und den Kreis Recklinghausen als Träger der Apothekenaufsicht in Regress nehmen zu wollen. Auch eine Mitverantwortung des Landes soll geprüft werden.

Khubaib Ali Mohamed viele Betroffene schon als Nebenkläger im Verfahren vertreten.
Khubaib Ali Mohamed viele Betroffene schon als Nebenkläger im Verfahren vertreten. © Michael Korte

Heike Benedetti, die Mitinitiatorin der Demos in der Innenstadt, will sich der Klage anschließen. Es sei gut, dass neben Peter Stadtmann nun auch andere zur Verantwortung gezogen würden oder zumindest geprüft werde, ob alle korrekt gehandelt hätten. Mit Blick auf die Apothekenaufsicht sagt sie: „Irgendwo hat das Versagen seinen Anfang.“ Den Betroffenen gehe es vor allem um weitere Aufklärung, sagt Heike Benedetti. Sie möchte erreichen, dass der Apotheker von seinem Betrug nicht auch noch finanziell profitiert. „Sonst kann der nach der Haft ohne weiteres neu anfangen.“

Richter spricht von „Behördenversagen“

Mohammed verweist auf die Urteilsbegründung. Darin hatte Richter Johannes Hidding die Apothekenaufsicht kritisiert, sie habe kläglich versagt. Die Verantwortung dafür liege bei mehreren Behörden, Hidding sprach von „Behördenversagen“. Das sehen auch Rechtsanwalt und Patienten so.

Eine Internetseite soll Betroffene informieren

Mit seinen Partnern hat Rechtsanwalt Khubaib Ali Mohamed eine Internetseite programmiert. Unter www.zivilverfahren-bottrop.de können Patienten ihren Namen und ihr Geburtsdatum eingeben und erfahren dann, ob sie auch zu den möglicherweise Geschädigten gehören.

Er fordert zudem NRW-Gesundheitsminister Laumann erneut auf, sämtliche Patienten zu informieren. Bis heute wüssten nicht alle Bescheid.

Zu einem ersten Treffen am Donnerstag seien rund 50 Betroffene erschienen, sagt Heike Benedetti. „Was wir da gehört haben, klang gut.“ Mohammed will nun zunächst die Geschädigtengruppe zusammenführen. Er strebt eine gütliche Einigung mit den Parteien an. Gelinge das nicht, werde die Klage geprüft und eingereicht, kündigte er im Gespräch mit dieser Zeitung an.

Rechtsanwalt will Beweislast umkehren

Doch ist es so einfach? Schließlich ist ja im gesamten Prozess nicht herausgekommen, wer tatsächlich falsch dosierte Medikamente erhalten hat, im klassischen Sinne also geschädigt wurde – unabhängig von der Ungewissheit, unter der alle Patienten leiden. Der Rechtsanwalt glaubt, über Arzneimittelgesetz und ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln im Falle eines Arztes eine Möglichkeit gefunden zu haben, die Beweislast umzukehren. Heißt: Stadtmann müsste beweisen, dass in jedem einzelnen Fall, um den es vor Gericht geht, alles korrekt zuging. Könne er das, sei es ja insofern ein Erfolg, als dass der Patient wisse, woran er ist, sagt der Berliner Rechtsanwalt.

Derartige Verfahren sind aufwändig. Die Kläger müssen ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden und Patientenakten der vergangenen zehn Jahre vorlegen. Ganz anders sei die Rechtslage zudem wenn Krebsmedikamente nur noch palliativ, also zur Schmerzlinderung verabreicht wurden, so der Anwalt. Dann bestehe kaum Anspruch auf Schmerzensgeld.

Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin

Bei der Stadt will man zu dem angekündigten Verfahren nichts sagen. „Solange wir nichts vorliegen haben, können wir uns nicht äußern“, sagt der stellvertretende Stadtsprecher Ulrich Schulze.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall weiterhin gegen zwei Mitarbeiter der Apotheke und gegen die Mutter des Verurteilten. Es geht darum, inwieweit sie ebenfalls für die falsch dosierten Krebsmedikamente verantwortlich sind.

Nicht genehmigte Lagerung von Medikamenten

Unabhängig von diesem Fall betreibt die Staatsanwaltschaft ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen beide Elternteile von Peter S. Da gehe es jedoch um das nicht genehmigte Lagern apothekenpflichtiger Medikamente in einem Keller. Zu dem hätten nur die Eltern Zugang gehabt. Der Keller gehöre nicht zu den Betriebsräumen, sagt die Oberstaatsanwältin. Bei einer Begehung war eine „große Menge“ an Medikamenten gefunden worden. Für diese Lagerung habe keine Genehmigung vorgelegen.

Wann die Ermittlungen in beiden Fällen abgeschlossen sind, konnte die Oberstaatsanwältin nicht sagen. „Das wäre hochgradig spekulativ.“

Bundesgerichtshof muss am Ende entscheiden

Außerdem hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil angekündigt. Doch noch liegt ihr das schriftliche Urteil nicht vor, wie Oberstaatsanwältin Anette Milk sagt. Erst wenn es vorliege, beginne die einmonatige Frist, in der die Revision begründet werden muss. Über die Generalstaatsanwaltschaft und den Generalbundesanwalt komme der Fall dann vor den Bundesgerichtshof (BGH), der über die Revision entscheidet. Wie lange sich das hinzieht, sei ebenfalls nicht absehbar, so Milk. Denn es dauere sicher zwei bis drei Monate, bis sämtliche Unterlagen am BGH eintreffen. „Wie schnell dort entschieden wird, ist nicht vorhersehbar.“