Bottrop. . Macht das Gericht den Weg für Fahrverbote frei, sind die Bottroper indirekt betroffen. Taxi-Unternehmer und Handwerker suchen nach Alternativen.
Dienstag entscheidet das Bundesverwaltungsgericht darüber, ob Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen dürfen, um die Luftreinheit sicherzustellen. Die Deutsche Umwelthilfe hat verschiedene Städte verklagt, in denen die Stickoxidbelastung zu hoch ist.
In Bottrop lag der Jahresmittelwert 2016 bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft und damit noch knapp im Erlaubten. Zahlen für 2017 gibt es noch nicht. Doch indirekt wären von Fahrverboten andernorts auch Bottroper betroffen, denn unter anderem haben die Nachbarstädte Essen und Gelsenkirchen Probleme, die Grenzwerte einzuhalten. Ein Blick auf die Pendlerströme (s. Grafik) macht deutlich, dass Bottrop keine Insel ist und im Ballungsraum Ruhrgebiet viele Menschen von Fahrverboten betroffen sein könnten.
Sechs Diesel-Lieferwagen
Neben privaten Pendlern trifft es auch viele Unternehmer. Etwa Frank Grywna, Geschäftsführer von Elektro Organista. Seine Mitarbeiter sind mit den Firmenwagen nicht nur in Bottrop unterwegs. Zu seiner Flotte gehören sechs Diesel-Pkw, einer davon erfüllt die Abgasnorm Euro 6, die von einem Fahrverbot wohl nicht betroffen wäre.
Den Fuhrpark in einem Zug auszutauschen ist für ihn nicht möglich, Alternativen zum Diesel seien rar. „Ich habe jetzt einen Erdgas-Caddy, doch da ist die Reichweite ein Problem“, zieht er Parallelen zum Elektroantrieb. Auch dafür habe er sich interessiert, doch die seien schlicht nicht lieferbar gewesen. Außerdem gibt es bisher keine Elektrotransporter. Zuletzt hat Mercedes angekündigt, den Sprinter ab 2020 auch mit E-Antrieb anzubieten. Grywna: „Da haben wir durchaus Interesse.“
Handwerker fordert Ausnahmegenehmigungen
Stadt sieht Bund in der Verantwortung
Auch wenn Bottrop nicht direkt betroffen ist, schaue man selbstverständlich auf die Entscheidung in Leipzig, sagt Sprecher Andreas Pläsken. Bottrop teilt die Auffassung des Städtetages, dass nicht die Kommunen, sondern der Bund für solche Entscheidungen zuständig ist.
„Wir erleben immer wieder, dass die Verantwortung von Europa, Bund oder Land auf die Kommunen geschoben wird“, sagt Pläsken. Beim Städtetag heißt es daher: „Wenn Fahrverbote für zulässig erklärt werden, ist eine bundeseinheitliche Regelung durch eine blaue Plakette nötig.“
Sollte es zu Fahrverboten kommen, fordert Grywna Ausnahmegenehmigungen: „Vielleicht auch zeitlich begrenzt. Aber wir können den Fuhrpark nicht sofort umrüsten.“ Egbert Streich, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Emscher-Lippe-West, unterstützt diese Forderung. „Wie sollen Handwerker bei Fahrverboten zu ihren Kunden kommen? Da wird es Lösungen geben müssen.“
Hybridmodelle als künftige Taxen
Auch Taxi-Unternehmer Mehmet Erbek sucht inzwischen nach Alternativen zum Diesel. Er denkt darüber nach, künftig Hybrid-Taxen einzusetzen. Er hat sich bereits bei Toyota und Hyundai informiert. Das seien die einzigen Hersteller, bei denen Taxi-Umbauten für Hybridfahrzeuge einigermaßen bezahlbar seien. Rund 22 000 Euro kostet hier ein Fahrzeug, so Erbek. Ein konventioneller Diesel von VW liege preislich ähnlich, Hybridmodelle deutscher Hersteller seien doppelt so teuer. „Doch wenn ich den Fuhrpark austausche, kostet mich das einen sechsstelligen Betrag. Das ist nicht so einfach möglich.“ Hinzu komme das Problem, die alten Wagen zu verkaufen.
Grywna und Erbek sehen die Hersteller in der Pflicht, Nachrüstsätze zu entwickeln und auch die Kosten zu übernehmen. Streich: „Wenn Handwerker für die Versäumnisse der deutschen Autoindustrie büßen müssen, finden wir das nicht witzig.“