Bottrop-Kirchellen. . Reaktion auf Klagen über frei laufende Hunde am Heidhof- und am Heidesee. Auch kommunaler Ordnungsdienst eingeschaltet.
Der Landschaftsbeirat hat sich mit den Klagen der Fischereiaufseher und Angler über frei laufende Hunde an Heidhof- und Heidesee beschäftigt und will zur nächsten Sitzung Juliane Saebel einladen, Teamleiterin Waldbewirtschaftung West beim RVR Ruhr Grün.
Sie hatte gegenüber der WAZ auf die Klagen reagiert mit der Ankündigung, die RVR-Ranger sollten dort intensivere Kontrollen durchführen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten, heißt das. Die Ranger des RVR sind zuständig für ein Gebiet zwischen Oberhausen und Haltern.
Ordnungsdienst kann das nicht leisten
Reinhard Glowka, Fischereiaufseher und Vorsitzender des Angelvereins „Petri Heil“, berichtete im Beirat von einem Gespräch mit dem Leiter des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Bottrop. Stefan Pietz habe verwiesen auf die Zuständigkeit des RVR in der Kirchheller Heide. Wegen der überschaubaren Personalausstattung und einer Vielzahl von Aufgaben könne der Ordnungsdienst die Kirchheller Heide „nicht wie gewünscht bestreifen“. Der Ordnungsdienst werde aber reagieren, wenn er zum Beispiel von der Fischeraufsicht um Hilfe gebeten werde. Glowka: „Vor diesem Hintergrund ist eine Aufstockung des Ordnungsdienstes äußerst wünschenswert.“
Untere Landschaftsbehörde ist zuständig
Für den Bereich der Stadtteiche, aus dem es ebenfalls Klagen gibt über unverständige Halter und ihre Hund, sei das Ordnungsamt rechtlich gesehen nicht mehr zuständig, weil es bereits zum „Außenbereich“ der Stadt gehöre und alle unter Landschafts- und Naturschutz stehenden Flächen in den Zuständigkeits der unteren Landschaftsbehörde fielen.
Der kommunale Ordnungsdienst werde aber dennoch patroullieren, weil es unmittelbar an den Stadtgarten grenzt. Dazu sagt Beiratsmitglied Thomas Kaba: „Es ist anzumerken, dass es in Bottrop mit Ausnahme der kostenpflichtigen Hundeschulen keine frei zugänglichen Hundefreilaufflächen gibt. Mangels dieser Alternativen sehen viele Besitzer keine andere Möglichkeit, ihre Hunde im Wald toben zu lassen.“ Deshalb habe er für die Halter zwar Verständnis, aber dennoch gelte im Naturschutzgebiet etwa in der Kirchheller Heide Wege- und Leinenzwang.