Bottrop. . Die Tiere gehören einem Mann aus Oberhausen, gegen den schon im Februar ein Haltungsverbot verhängt wurde. Versteigerung findet am 20. Juni statt.

Das passiert in Bottrop nicht alle Tage: Die Stadt versteigert am Samstag meistbietend drei Pferde. Klingt nach einer schrägen Geschichte? Ist auch eine.

Der Hengst, die Stute und der Wallach, die derzeit auf dem Hof von Patrick Rechmann an der Adelsbredde in Kirchhellen gehegt werden, stammen aus dem Bestand eines Oberhausener Halters, der dem Veterinäramt der Nachbarstadt schon seit Jahren einschlägig bekannt ist.

Wegen „fortgesetzter gravierender Mängel“ in der Pferdehaltung hatte die Oberhausener Behörde gegen ihn im Februar ein Haltungsverbot verhängt und ihm vier Pferde weggenommen.

Allerdings war auch bekannt, dass der Mann wohl auf verschiedenen Weiden Pferde stehen hatte. Als jetzt klar wurde, dass der Besitzer drei Pferde kurz vor der Verbotsverhängung nach Bottrop gebracht hatte, leistete die hiesige Behörde Amtshilfe. Amtstierärztin Dr. Annette Geisthard: „Der Besitzer hat sich vergeblich gegen die ordnungsbehördliche Verfügung gewehrt. Unter Androhung unmittelbaren Zwangs haben wir ihm jetzt den Zutritt zum Stall verwehrt. Da er aber Besitzer bleibt, steht ihm der Erlös aus der Versteigerung zu - allerdings nach Abzug der Unterbringungskosten.“

Von spanischer herkunft mit arabischem Einschlag

Die Tierärztin hat von einem Gutachter den Wert der Pferde schätzen lassen. Nach ihren Angaben hat der etwa sechs Jahre alte Hengst ein Stockmaß von 1,60 Meter und ist spanischer Herkunft mit arabischem Einschlag. Die 18 Jahre alte Stute hat ein Stockmaß von 1,40 Meter, der Wallach ist ein so genanntes „Endmaßpony“ mit 1,48 Metern Stockmaß.

Versteigerung Samstag auf dem Rechmanns Hof

Die Versteigerung wird am Samstag, 20. Juni, ab 11 Uhr auf dem Rechmanns Hof an der Adelsbredde 14 stattfinden. Es haben sich schon mehrere Interessenten angekündigt, auch in einschlägigen Internetforen wird die Versteigerung intensiv kommuniziert. Für einen Abschluss wird der Käufer nicht nur das Höchstgebot vorlegen müssen: Die Amtstierärztin will den Pferden eine weitere nicht artgerechte Haltung ersparen und wissen, ob der potenzielle Besitzer einen geeigneten Standort und eine „tierschutzkonforme“ Versorgung nachweisen kann.