Bottrop. . Seit Wochen ist am Gleiwitzer Platz ein Fahrrad an ein Schild gekettet. Das Rad einfach so zu entsorgen, das geht laut Stadt jedoch nicht.

Ist das Müll oder fährt das noch? Das ist, zugegeben etwas überspitzt ausgedrückt, das Dilemma, vor dem die Stadt steht. Hintergrund der Frage ist ein Fahrrad, das seit mehreren Wochen angekettet auf dem Gleiwitzer Platz steht, im Bereich der Zufahrt zum Kolping-Platz.

Eine WAZ-Leserin ärgert sich über das aus ihrer Sicht herrenlose Rad. Anfangs habe es noch an dem Pfosten des Verkehrsschildes gelehnt, inzwischen liegt es mehr auf dem Gehweg als dass es noch steht.

Aus Sicht der Anwohnerin wird das Rad nicht mehr genutzt und sollte eigentlich entsorgt werden. Vor Ort bestätigt eine Passantin, dass das Mountainbike schon seit längerem hier anschlossen sei. Die Fahrradkette ist angerostet, trotzdem macht das Mountainbike auf den Laien noch einen fahrtüchtigen Eindruck.

Aus Sicht der WAZ-Leserin sollte es jedoch entsorgt werden. Sie habe sich deswegen schon an die Stadt gewandt, doch die habe nichts tun können. Tatsächlich könne die Stadt nicht so einfach aktiv werden und das Rad entfernen, sagt der stellvertretende Stadtsprecher Ulrich Schulze. Denn zunächst einmal sei es nicht verboten, hier sein Fahrrad abzustellen. Und es gebe auch keine zeitliche Begrenzung für das Abstellen von Fahrrädern. Er verweist auf das Eigentumsrecht, die Stadt könne erst eingreifen, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliege. Also wenn von solchen Rädern eine Gefahr ausgeht, sie Zufahrten oder Rettungswege blockieren oder eindeutig nicht mehr fahrtüchtig seien. Anders als bei Autos gebe es eben keine Möglichkeit, den Besitzer festzustellen. „Es gibt weder Fahrgestellnummer noch Kennzeichen“, so Schulze.

Aber auf herrenlosen Autos klebt doch nach einiger Zeit ein roter Aufkleber mit der Aufforderung, das Fahrzeug zu entsorgen. Stimmt, sagt Schulze schränkt aber ein, dass das auch nur bei nicht mehr zugelassenen Autos so ist. Andernfalls gelte auch bei Autos, dass sie auf entsprechend ausgewiesenen Parkflächen unbegrenzt stehen dürfen.

Zurück zu mutmaßlich herrenlosen Fahrrädern. Da sei die Abwägung schwierig und es müsse „von Fall zu Fall“ entschieden werden, so Schulze. Bei dem Rad am Gleiwitzer Platz sehe die Ordnungsbehörde keinen Handlungsbedarf.