Bottrop. . Verfallene Häuser sind für viele ein Ärgernis. An der Möddericher Straße gelang der Abriss eines solchen Baus. Doch das funktioniert nicht überall.
Sie sind Schandflecke für viele Bürger. Erst recht für die Anwohner in unmittelbarer Nähe. Schrottimmobilien. Auch in Bottrop gibt es einige verwahrloste Häuser, die zum Teil seit Jahren leer stehen. Prototyp einer solchen Ruine war lange Zeit ein Haus an der Möddericher Straße. Das hat die Stadt inzwischen abreißen lassen. Doch andernorts im Stadtgebiet gibt es nach wie vor solche Schandflecke.
Zuletzt machte eine Schrottimmobilie an der Bottroper Straße Schlagzeilen, als es in Flammen aufging. Eine weiteres leerstehendes, verrammeltes Gebäude steht an der Kreuzung von Hünefeldstraße und Südring. Es hatte offenkundig bessere Zeiten. Doch gegen solche Häuser vorzugehen, ist nicht so einfach, wie Peter Linzner sagt, Leiter des Bauaufsichtsamtes. An der Möddericher Straße habe es letztlich nur funktioniert, weil Gefahr für Leib und Leben bestanden habe. Das Haus sei einsturzgefährdet gewesen, und Teile drohten auf die Straße zu stürzen. Daher die Chance für die Stadt, zum äußersten Mittel zu greifen.
Stadt zahlt Abriss
Linzner geht von fünf leerstehenden und verwahrlosten Häusern in der Stadt aus. Doch wiesen die in der Regel lediglich „Missstände und Mängel“ auf. Die Stadt könne zwar die Beseitigung dieser Mängel fordern, wenn das dann geschehen ist, besitze sie keine weitere Handhabe. Ein Abriss solcher Gebäude sei nicht verhältnismäßig und auch gesetzlich nicht zu rechtfertigen. Zwar ist das Gesetz zuletzt verschärft worden, ein Abriss seitens der Stadt ist aber nur gerechtfertigt, wenn die Missstände oder Mängel selbst „durch eine Modernisierung oder Instandsetzung nicht behoben werden können“, wie es im Baugesetz heißt.
Linzner verweist auf das Beispiel an der Hünefeldstraße. Zwar gebe es dort Risse in der Fassade, doch eine Gefahr, vergleichbar mit dem Bau an der Möddericher Straße, gehe von diesem Haus nicht aus. Angemahnte Mängel würde der Besitzer zudem beseitigen.
Die Brandruine an der Bottroper Straße sei gesichert, die muss der Besitzer nun abreißen lassen, so Linzner, der zudem auf ein anderes Problem hinweist. Lässt die Stadt eine Schrottimmobilie abreißen, muss sie zunächst in Vorkasse treten, kann ihre Forderung aber als Baulast ins Grundbuch eintragen.
Eine andere Form der Schrottimmobilien, die zuletzt Schlagzeilen machte, gibt es in Bottrop wohl nicht. Fälle, in denen Vermieter ihre Immobilie vielfach überbelegen und es dadurch zu Problemen im Umfeld kommt, habe es hier nicht gegeben, so Stadtsprecher Ulrich Schulze.