Bottrop. Wegen der Fälle von Geflügelpest hat die Stadt eine Tierseuchenverordnung erlassen. In der Nähe von Gewässern müssen Hühner im Stall bleiben.

Amtstierärztin Dr. Anette Geisthardt hat schnell reagiert auf die Warnung aus Greifswald: Einen Tag nach dem Alarm des Bundesinsitutes für Tiergesundheit in Sachen Geflügelpest hat die Stadt eine Tierseuchenverordnung erlassen. Rund um die größeren Gewässer der Stadt, wo Wasservögel auf dem Zug nach Süden Station machen, ist eine Tierseuchenverfügung in Kraft getreten: Hühner müssen bis auf Weiteres dort im Stall bleiben.

In Großbritannien, Holland und Mecklenburg-Vorpommern sind im November Fälle von Geflügelpest aufgetreten. Dann wurde das Virus vom Typ H5N8 auch bei einer Krickente auf der Insel Rügen festgestellt. Das war der erste bekannte Fall, dass wilde Zugvögel infiziert wurden. Und das bedeutet auch: Gänse können das Virus bei ihren Stationen auf dem Weg nach Süden auch wieder an Hausgeflügel weitergeben.

Deshalb hat die Stadt Geflügelbesitzer in vier Zonen verpflichtet, ihre Vögel im Stall zu lassen: am Zierothsee zwischen Gahlener Straße und Altem Postweg, am Heidesee zwischen Hiesfelder Straße und Altem Postweg, am Heidhofsee zwischen Feuerwachtturm und der Straße zum Heidhof sowie auf der Emscherinsel am Rhein-Herne-Kanal zwischen der A 42 und der Stadtgrenze nach Essen. Mit dieser Verfügung ist gleichzeitig die Genehmigung von Geflügel-Freilandhaltung aus dem Jahr 2009 aufgehoben worden.

Tauben sind nicht betroffen

Von dem Verbot, das Geflügel frei laufen zu lassen, ist nach Angaben der Stadt derzeit nur ein Betrieb mit rund 100 Vögeln im Einzugsgebiet des Verbotes betroffen. Ein weiterer Züchter hat die Geflügelhaltung mit Inkrafttreten der Tierseuchenverfügung eingestellt. Taubenzüchter sind von dieser Verfügung nicht betroffen, stellte Stadtsprecher Schulze auf WAZ-Anfrage klar: Sie dürfen ihre Tiere weiter auf die Reise gehen lassen.