Düsseldorf. Angst vor der Vogelgrippe: In vielen Kreisen des Landes muss das Geflügel jetzt in den Stall, rund zehn Prozent der Fläche des Landes sind betroffen. Vor allem dort, wo Wildvögel am Niederrhein und im Rheinland durchziehen und rasten, müssen die Tiere eingesperrt werden.
Zum Schutz vor der gefürchteten Vogelgrippe muss das Geflügel in Nordrhein-Westfalen auf knapp zehn Prozent der Landesfläche in den Stall. Das hat NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) am Dienstag in Düsseldorf angekündigt. Die Stallpflicht orientiert sich an den Flugrouten und Rastplätzen der Wildvögel, diese Gebiete gelten als Risikoregionen. Mit dem Einsperren des Geflügels soll eine Übertragung des Vogelgrippe-Virus H5N8 von Wildvögeln verhindert werden. Die Maßnahme könnte das Leben zahlreicher Weihnachtsgänse verkürzen, wenn die Stallkapazitäten nicht reichen sollten.
Die Flächen wurden am Dienstag veröffentlicht: Sie liegen in den Kreisen Soest, Minden-Lübbecke, Lippe, Herford, Gütersloh, Paderborn, Wesel, Kleve, Borken und Coesfeld sowie in den Städten Duisburg, Krefeld, Düsseldorf, Bottrop, Münster und Leverkusen.
Mit Stallpflicht stehen frühe Schlachtungen an
Er wisse, dass es besonders schwierig sei, die Gänse einzusperren, sagte Remmel. Dies sei als Vorsorge aber immer noch besser, als tausende Tiere zu keulen. Ein Sprecher der Landwirtschaftskammer sagte in Bonn, die Stallpflicht betreffe vor allem die Weihnachtsgänse, Legehennen in Freilandhaltung und Hobby-Geflügel: "Die Gänse müssen auch unters Dach, wenn sie nicht schon in der Tiefkühltruhe liegen."
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Es könne durchaus sein, dass die eine oder andere Gans wegen der Stallpflicht früher geschlachtet werde. In Nordrhein-Westfalen gibt es 24.000 Geflügelhalter mit 24 Millionen Tieren. Wie viele nun von der Stallpflicht betroffen sind, ist unklar.
Haltern von Hausgeflügel hatte das NRW-Umweltministerium bereits am Montag nahegelegt, die Tiere ab sofort im Stall zu lassen. Das Vogelgrippe-Virus H5N8 war in Mecklenburg-Vorpommern und in den Niederlanden aufgetreten. (dpa)