Bochum. Als nicht zuständig erklärt sich das Oberlandesgericht Düsseldorf im Falle des Brandanschlags auf die Hildegardis-Schule. Der Fall ist verzwickt.
Im Fall des Deutsch-Iraners, der einen Anschlag auf die Dortmunder Synagoge geplant und einen Brandsatz auf die Hildegardis-Schule geworfen haben soll, sieht sich das Oberlandesgericht in Düsseldorf nicht zuständig. Der Mann habe die unmittelbar neben der Bochumer Synagoge liegende Hildegardis-Schule angegriffen, weil das Gotteshaus direkt daneben zu gut bewacht worden sei. Der Staatsschutzsenat hat eine entsprechende Anklage des Generalbundesanwalts in wesentlichen Teilen aus rechtlichen Gründen nicht zugelassen, sagte eine Sprecherin am Mittwoch.
Der Staatsschutzsenat hatte es abgelehnt, das Verfahren wegen versuchter Anstiftung zur schweren Brandstiftung auf eine Synagoge zu eröffnen. Der Tatverdächtige sei schließlich von seinem ursprünglichen Plan abgerückt, was sich strafbefreiend auswirken könne. Die zudem angeklagte versuchte Brandstiftung an der Hildegardis-Schule in Bochum neben der Synagoge sei dann allerdings ein Fall für das örtliche Amtsgericht statt für den Staatsschutzsenat, der sich etwa um staatsgefährdende Straftaten kümmert. Der Generalbundesanwalt habe beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. Nun sei in der Schwebe, welches Gericht sich weiter mit dem Fall befasse. Die „Ruhr Nachrichten“ hatten zuvor berichtet.
Fassade der Hildegardis-Schule beschädigt
Wie berichtet, war am Abend des 17. Novembers 2022 ein Molotow-Cocktail auf die Schule geschleudert worden. Dabei wurde der Fensterrahmen sowie die Styropor-Dämmung an der Fassade durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen.
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Die Bundesanwaltschaft war nach ihren Ermittlungen davon ausgegangen, dass der beschuldigte Deutsch-Iraner im November 2022 im Auftrag nicht näher bekannter staatlicher iranischer Stellen einen Anschlag auf eine NRW-Synagoge verüben sollte. Der damals 35-Jährige soll versucht haben, einen Bekannten als Mittäter zu gewinnen. Dieser lehnte allerdings ab und ging zur Polizei. Laut Mitteilung zum Zeitpunkt der Anklageerhebung vom 11. Mai 2023 soll der Beschuldigte davon ausgegangen sein, er solle die Dortmunder Synagoge angreifen.
Angeklagter gab Angst vor Entdeckung an
Als ihm sein Auftraggeber dann als konkretes Anschlagsziel allerdings die Synagoge im benachbarten Bochum genannt haben soll, soll er am Folgetag nach Bochum gefahren sein. Mutmaßlich schleuderte er dort tatsächlich einen Molotow-Cocktail – aus Angst vor Entdeckung allerdings nicht auf das gut von der Polizei bewachte jüdische Gotteshaus, sondern auf die direkt angrenzende Schule. Der Verdächtige kam in Untersuchungshaft.