Langendreer. . Denkmalbereichssatzung für den Alten Bahnhof greift mit zwei Jahren Verspätung. Stadt musste Entwurf auf Wunsch der Bezirksregierung nachbessern.
Jetzt aber! Mit zwei Jahren Verspätung greift die Denkmalbereichssatzung für den Alten Bahnhof in Langendreer. Eigentlich sollte es bereits 2016 so weit sein. Doch der damalige Entwurf wurde von der Bezirksregierung Arnsberg nicht genehmigt. Grund: Eine Reihe von Formulierungen im Satzungstext sei nicht präzise genug, um rechtssichere Regelungen zu erreichen. Daraufhin hat die Stadtverwaltung nachgebessert und einen neuen Entwurf der Denkmalbereichssatzung den politischen Gremien vorgelegt, die auch im zweiten Anlauf grünes Licht gaben.
Inhaltlich hat sich nichts geändert
Im Grunde hatte sich inhaltlich auch nichts geändert. Und schon damals stieß die Idee, das historische Erscheinungsbild des Quartiers Alter Bahnhof über diese Denkmalbereichssatzung – laut Linda-Elaine Buresch von der Unteren Denkmalbehörde eine Art Denkmalpflege „light“ – zu erhalten. Denn gerade in diesem 30 Hektar großen Bereich unserer Stadt stehen zahlreiche bauliche Perlen, die es zu schützen gilt. Die Stadt hat sie sogar gezählt. Es sind insgesamt 353 zwei- bis viergeschossige Gebäude, die in der Satzung aufgeführt sind – viele von ihnen in der wilhelminischen Kaiserzeit um 1900 (und früher) errichtet.
Bedeutung des Quartiers schon lange im Fokus
Im Zuge der Sensibilisierung für das historische Erbe in Deutschland in den späten 70er Jahren wurden die Qualitäten des Quartiers Alter Bahnhof entdeckt und einzelne herausgarende Objekte unter Denkmalschutz gestellt.
1997 verfasste der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ein Gutachten, das die Qualitäten des Quartiers beschrieb.
2013 dann sorgte unter anderem ein Studentenworkshop dafür, dass die Überlegungen zum Erstellen eines Denkmalbereiches fortgesetzt wurden. Gemeinsam mit Unterstützern und lokalen Akteuren wurde mit Hilfe eines externen Büros ein Konzept für den Denkmalbereich „Langendreer Alter Bahnhof“ entwickelt. Zudem gab es zwei Bürgerversammlungen.
Zeugnis der Geschichte
Ziel der Denkmalbereichssatzung ist es, das Stadtgefüge in seiner städtebaulichen Gestalt, seiner baulichen Typologie sowie der räumlichen Ausprägung als Zeugnis der Geschichte des Menschen in Bochum und im Ruhrgebiet zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Das Quartier „Langendreer Alter Bahnhof“ gilt als typisches Beispiel für eine Siedlung der gründerzeitlichen bzw. wilhelminischen Stadterweiterungen zur Zeit der Hochindustrialisierung, das im Wesentlichen im Zeitraum zwischen 1860 und 1918 entstanden ist. Es besitzt laut Stadtverwaltung einen herausragenden Zeugniswert in städtebaulicher, baugeschichtlicher sowie stadt- und sozialgeschichtlicher Hinsicht.
Kooperation mit Stadtteilarchitekt
Die Satzung soll Eigentümer, Bürger, Planer und andere Fachleute für das historische Erbe sensibilisieren. Künftige bauliche Maßnahmen können mit Hilfe der Satzung im Einklang mit dem historischen Erscheinungsbild des gesamten Stadtquartiers durchgeführt werden. Eigentümern steht dafür extra ein Gestaltungshandbuch zur Verfügung. Es bietet entsprechende Hinweise zum Umgang mit den Gebäuden, gibt aber auch wertvolle Tipps, wie man an unterschiedliche Fördertöpfe gelangt.
Etwa über das Hof- und Fassadenprogramm im Zuge des Stadterneuerungsprozesses für Werne und Langendreer (Alter Bahnhof). „Wir arbeiten eng mit dem Stadtteilarchitekten Jörg Hollweg zusammen“, sagt Linda-Elaine Buresch.