Bochum. Auf dem Weihnachtsmarkt Bochum ist Falschgeld, täuschend echt aussehendes Theatergeld, aufgetaucht. Und nicht nur dort. Es gab sechs Anzeigen.
Bisher war verbotenes „Theatergeld“, ein Spiel- oder Requisitengeld, nur in anderen Polizeibezirken unter die Menschen gebracht worden, jetzt ist dieses Falschgeld auch in Bochum aufgetaucht. Mehrfach auch auf dem Weihnachtsmarkt.
Wie die Polizei auf Anfrage mitteilte, wurde mit den unechten Geldscheinen auch in einer Bochumer Bäckerei und im Rotlichtbezirk an der Gussstahlstraße bezahlt, dort sogar mit einem „Hunderter“.
Legales Theatergeld darf nicht echt aussehen
Der Vertrieb von Theatergeld ist grundsätzlich nicht strafbar, allerdings nur dann, wenn sofort auf den ersten Blick zu erkennen ist, dass es unechtes Geld ist – zum Beispiel durch nur einseitige Bedruckung oder völlig andere Größenmaße. Die Scheine, die jetzt in Bochum aufgefallen sind, wirken auf den ersten flüchtigen Blick auf ziemlich echt und unauffällig. Sowohl nur in Größe als auch in der Struktur des Papiers.
Gerade auf dem Weihnachtsmarkt kann das dazu führen, dass ein Verkäufer das Theatergeld nicht sofort erkennt. „Da ist es dunkel, man guckt nicht so hin, es herrscht eine gewisse Hektik“, sagt Polizeisprecher Volker Schütte.
Auf Theatergeldscheinen fehlen alle Sicherheitsmerkmale
Beim zweiten Blick sieht aber auch der Laie, dass das kein echtes Geld ist. Es fehlen alle Sicherheitsmerkmale wie zum Beispiel Wasserzeichen. Außerdem stehen auf der Rückseite der Scheine die Wörter „Prop Copy“, nicht zuletzt soll die Seriennummer je nach Nennwert immer gleich sein. Das ist weder bei echtem Geld der Fall noch bei professionell hergestelltem Falschgeld. „Es ist nicht das typische Falschgeld“, sagt Schütte.
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Auf einem der sichergestellten Scheine (100 Euro Nennwert) ist gut zu erkennen, wie jemand den Aufdruck „Copy“ abzukratzen versucht hatte.
Insgesamt sind wegen der Theatergeldes bei der Bochumer Polizeibehörde 15 Strafanzeigen eingegangen: außer in Bochum auch siebenmal in Herne und zweimal in Witten. In allen Fällen wurde bei Täter bisher gefasst. Möglich ist es auch, dass derjenige, der damit bezahlt hatte, gar nicht wusste, dass er eine Blüte im Portemonnaie hatte. Aufgefallen waren die Fälschungen erst, als der Kunde längst weg war.