Bochum. Ein 52-jähriger Handwerker aus Bochum hatte im vorigen Juli seinen Schäferhund (9) im heißen Auto zurückgelassen - 20 Minuten lang bei mehr als 30 Grad Außentemperatur. Dafür wurde er zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt. Vor dem Amtsgericht zeigte der Angeklagte aber keinerlei Unrechtseinsicht.

Für eine Zumutung seinem Hund gegenüber muss ein 52-jähriger Bochumer 600 Euro Geldstrafe bezahlen. Das Amtsgericht hat ihn wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 20 Tagessätzen verurteilt. Der Hundehalter ist darüber sehr sauer.

Am 26. Juli hatte der Handwerksmeister seinen Mercedes an der Riemker Straße geparkt und seinen Schäferhund (9) bei mehr als 30 Grad Außentemperatur auf der Rückbank zurückgelassen. Eine Zeugin sah das leidende Tier in dem Wagen, dessen Fenster nur einen Spalt breit geöffnet waren, und rief die Polizei. Nach 20 Minuten kam der Hundehalter zurück. Weil es in dem Auto noch sehr viel heißer war als draußen, schrieben die Beamten eine Anzeige. Die Staatsgewalt - bildlich gesprochen - bellte aber nicht nur, sie biss auch zu: Einen Monat später schickte das Amtsgericht dem Hundehalter einen Strafbefehl, eine rein schriftliche Verurteilung zu 600 Euro Geldstrafe. Dagegen legte der 52-Jährige Einspruch ein, so dass es am Montag zu einem öffentlichen Strafprozess kam.

„Die Hunde überhitzen sich. Das überlebt keiner längere Zeit“

Dort zeigte der Angeklagte keinerlei Unrechtseinsicht. Es sei damals gar nicht so heiß gewesen und das Fenster auch „ziemlich weit auf“ gewesen. Sein Hund habe damals lediglich „eine unangenehme Wärme“ aushalten müssen. „Ich bin und bleibe Tierfreund“, sagte er. „Der Hund hängt an mir.“

Zeugenaussagen schilderten die Not des Hundes aber viel größer. „Er hat sehr gehechelt und war offensichtlich nicht in guter Verfassung“, sagte die Richterin mit Blick auf die Aktenlage. Nur mit Widerwillen zog der Hundehalter den Einspruch zurück. Nun muss er zahlen.

Hunde-Kenner Ralf Tommek, Betreiber einer Bochumer Hundepension im Freien, sagte prinzipiell zu solchen Fällen: „Die Hunde überhitzen sich. Das überlebt keiner längere Zeit.“ Das sei „Tierquälerei.“ Und: „Die Polizei schlägt Scheiben ein, wenn Babys drin sitzen - zu Recht.“ Das sei bei Hunden genauso. In Pkw müsse immer richtig Durchluft sein.