Bochum. Die Augusta-Klinik in Bochum begrüßt das Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichts. „Wir sehen uns in unserer Entscheidung bestätigt“, erklärt Geschäftsführer Ulrich Froese.

Am Mittwoch hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt geurteilt, dass das Tragen eines Kopftuchs mit der Tätigkeit in einem kirchlichen Krankenhaus „nicht vereinbar“ sei. Der 5. Senat gibt damit im Grundsatz der Augusta-Klinik recht, die sich weigert, eine türkischstämmige Krankenschwester nach deren Elternzeit wieder einzustellen. Grund: Die 36-jährige Bochumerin will mit einem Kopftuch als Symbol für ihren islamischen Glauben arbeiten.

„Der Richterspruch stellt klar, dass ein Krankenhaus ein neutraler, ideologiefreier Raum ist. Deshalb wird er auch von unseren muslimischen Mitarbeitern gut geheißen“, betont Froese.

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Eine "gewisse Mutlosigkeit"

Kein Verständnis hat er dafür, dass das Verfahren an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen wird. Es sei, so Erfurt, nicht geklärt, ob das Augusta „der Evangelischen Kirche institutionell zugeordnet ist“. „Etwas Kirchlicheres als uns gibt es gar nicht. Wir sind eine Einrichtung der Evangelischen Kirche, wenden den entsprechenden Tarifvertrag an“, entgegnet Froese, der beim Bundesarbeitsgericht eine „gewisse Mutlosigkeit“ ausmacht. „Offenbar haben sich die Richter trotz der klaren Worte zum Kopftuch nicht getraut, ein endgültiges Urteil zu fällen.“