Bochum. . Hausverkäufer und Vermieter müssen den Energieausweis bei Besichtigungen eigentlich unaufgefordert vorzeigen. Das ist seit dem 1. Mai Pflicht, bei Unterlassung droht sogar eine Strafe. Unter den Wohnungssuchenden ist der Ausweist bislang aber offenbar gar kein Thema.

Beim Kauf eines neuen Haushaltsgeräts achten viele Verbraucher ganz selbstverständlich auf die Energieeffizienz. Auch für Gebäude gibt ein Ampelsystem (von Klasse A+ bis Klasse H) Aufschluss über den voraussichtlichen Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Diese Informationen werden im Energieausweis festgehalten.

Seit der neuen Energieeinsparverordnung vom 1. Mai 2014 müssen Hausverkäufer und Vermieter den Ausweis bei Besichtigungen unaufgefordert vorzeigen. Auch in Inseraten sind Angaben zum Energieverbrauch des Gebäudes nun Pflicht. Dennoch ist der Ausweis bei Wohnungssuchenden offenbar kaum bekannt, sagt Aichard Hoffmann, Sprecher des Mietervereins Bochum. „Bei unseren Beratungsgesprächen werden zum Thema Energieausweis gar keine Fragen gestellt“, wundert sich der Experte. Immerhin könnten Bewohner eines energieeffizienten Gebäudes pro Jahr einen Euro-Betrag in dreistelliger Höhe sparen.

Bußgeld bei Verstößen

Aber nicht nur Mieter, auch Vermieter können mit dem Energieausweis nur wenig anfangen. „So richtig ist das Thema bei Hausbesitzern noch nicht angekommen“, bestätigt Erwin Köhler, Geschäftsführer des Vereins Haus- und Grundeigentümer Bochum. Unter den 5000 Mitgliedern im Großraum Bochum habe es bislang jedenfalls keine verstärkte Nachfrage nach Informationen gegeben. Allerdings würden die Mitglieder regelmäßig über die Vereinszeitschrift informiert, außerdem habe das Thema bei der Mitgliederversammlung im Juni auf der Tagesordnung gestanden.

Mangelnde Kenntnis und Desinteresse in Sachen Energiepass haben nach Einschätzung von Mieterverein-Sprecher Aichard Hoffmann mehrere Gründe: „Für Viele ist bei der Besichtigung das Aussehen der Wohnung wichtiger. Und einige Interessenten fragen bewusst nicht nach dem Energiepass, um nicht als unbequemer Mieter die Chance auf die Wohnung zu verspielen.“ Zudem sei es möglich, dass viele Hausbesitzer und Vermieter den Energiepass noch gar nicht vorzeigen – was ein Bußgeld nach sich ziehen müsste. In der Praxis sei ein Verstoß aber schwer nachzuweisen. Hoffmann ermutigt Wohnungssuchende, „bei Besichtigungen nach dem Energiepass zu fragen und bei Inseraten auf die Energieeffizienzklasse einer Wohnung zu achten.“

Zusammenarbeit mit Architekten gehört dazu

Die zu beurteilen und einen Energieausweis auszustellen, ist die Aufgabe zertifizierter Akteure; Architekten, Schornsteinfeger, Handwerker oder Energieberater mit entsprechender Qualifikation können dies tun. Arnold Kath, Inhaber der BKM-Energieberatung in Eppendorf und Mitglied im Vorstand des Landesverbandes der Energieberater Rhein-Ruhr (GIH), sieht immerhin eine spürbare Entwicklung in der Nachfrage nach Ausweisen.

Dazu gehöre auch die Zusammenarbeit mit Architekten bei der Planung und der energetischen Baubetreuung von Neu- oder Umbauten. Insgesamt entwickle sich ein neues Berufsfeld, „das eigentlich auch schon sein eigenes Berufsbild haben sollte“. Schließlich umfasse die Energieberatung das Wissen über mehrere Gewerke.

Energieberater sollten ein Zertifikat vorweisen können

Den vom Berater ausgestellten Ausweis gibt es in zwei Varianten: Im Bedarfsausweis wird der Energiebedarf eines Gebäude nach seinen physikalischen Eigenschaftungen unabhängig vom individuellen Verhalten der Bewohner berechnet. Der Verbrauchsweise bildet den gemessenen Energieverbrauch der Bewohner ab.

Vorsicht vor Billiganbietern ist bei der Ausstellung von Energieausweisen geraten, so Erwin Köhler vom Verein Haus + Grundeigentümer. Nur zertifizierte Berater stellen die echten Ausweise aus, und für deren Arbeit werden bei Ein- oder Zweifamilienhäusern schon mal 300 Euro fällig. Auch Arnold Kath vom Landesverband der Energieberater bestätigt, „ja, es gibt schwarze Schafe“. Wer sicher sein will bei der Suche nach einem zertifizierten Händler, findet auf der Internetseite des Landesverbandes der Energieberater entsprechende Adressen (www.gih-rhein-ruhr.de).