Zürich/Bochum. Die Großbank UBS zahlt ein Bußgeld von rund 300 Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat das Verfahren im Zusammenhang mit der Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingestellt. Die Ermittlungen waren 2012 durch Informationen auf einer vom Land NRW gekauften Daten-CD ausgelöst worden.

Die Schweizer Großbank UBS wird 300 Millionen Euro an die nordrhein-westfälischen Steuerbehörden überweisen, um das „Bochumer Verfahren“ abzuschließen“. Die Bochumer Staatsanwaltschaft hatte 2013 bundesweit zehn Filialen der UBS durchsuchen lassen und konnte Steuerhinterziehungen deutscher Kunden der Zürcher Bank nachweisen.

Die Einigung zwischen den deutschen Behörden und der UBS führt zur bislang finanziell umfangreichsten Strafzahlung, die auf diesem Feld ausgehandelt worden ist. 2011 hatten sich bereits die Kreditinstitute Julius Bär und Credit Suisse bereit erklärt, 50 beziehungsweise 150 Millionen Euro zu überweisen, um die in Deutschland gegen die Banken laufenden Verfahren gegen sie zu beenden.

NRW-Steuerfahndung kaufte CD mit gestohlenen Daten

Das Steuerverfahren der Bochumer Staatsanwälte geht auf einen Ankauf einer CD mit in der Schweizer Bank gestohlenen Daten durch die NRW-Steuerfahndung zurück, der vor zwei Jahren erfolgte. Der Datenträger hatte Angaben zu 750 „steuersparenden“ Stiftungen und 550 weiteren Kapitalanlagen deutscher Kunden mit einem Volumen von 2,8 Milliarden Euro enthalten.

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Die Zürcher UBS versichert, über 95 Prozent ihrer deutschen Kundschaft hätte jetzt den Nachweis erbracht, dass sie ihrer Steuerpflicht nachkommt oder nachkommen will.

Schweizer Banker halten Beweislage für dürftig

Völlig offen ist allerdings der Ausgang eines anderen Verfahrens, das die Mannheimer Staatsanwaltschaft direkt gegen die UBS führt. Hier gibt es noch keine Einigung, die Schweizer Banker halten die Beweislage für dürftig. Der Verdacht im Fall Mannheim, der ausnahmsweise nicht auf den Daten einer geklauten CD beruht, ist besonders pikant und für die Bank besonders gefährlich.

Durch die Aussage eines vermeintlichen Steuersünders und die freiwillige Vorlage seines Datenmaterials kamen die baden-württembergischen Fahnder dahinter, dass die Bank deutschen Kunden zwischen 2006 und 2012 verschlungene Wege empfohlen haben soll, ihr Kapital im Ausland anzulegen, ohne dass deutsche Finanzbehörden davon Wind bekommen. Das wäre eine direkte Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Die Mannheimer Staatsanwälte sind überzeugt, dass mehrere hundert Fälle so abgelaufen sind.