Bochum. Bei einer Kontrolle in der U 35 konnte die 15-jährige Schülerin Michelle ihr Schoko-Ticket nicht nachweisen, da sie ihn vergessen hatte. Nun übt Mutter Silvia Mauritz scharfe Kritik an der Bogestra, nachdem ihre asthmakranke Tochter Michelle aus der Bahn geworfen wurde.

Der 20. Mai war ein warmer Tag. Michelle Mauritz ließ auf dem Weg in die Innenstadt, wo sie ihr Handy von der Reparatur abholen wollte, die Jacke daheim an der Eduardstraße in Riemke. Darin: ihr Schoko-Ticket, das die Werner-von-Siemens-Schülerin seit drei Jahren besitzt.

Als ein Kontrolleur in der U 35 auftauchte, bemerkte die 15-Jährige, dass sie ihr Ticket nicht dabei hat. Dass sie einen Zahlschein für ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ (40 Euro) erhielt, war Michelle bewusst. Nicht aber, was dann kam. „Ich musste am nächsten Haltepunkt Feldsieper Straße aussteigen. Der Kontrolleur forderte mich zudem auf, den Bahnhof zu verlassen. Er folgte mir, bis ich draußen war.“

„So geht man mit einem Mädchen nicht um“, ärgert sich Silvia Mauritz. Ihre Tochter habe durch die Aufregung einen Asthma-Anfall erlitten. „Sie hat geweint, kaum Luft bekommen.“ An der Bogestra-Hotline beschwerte sich die Mutter. „Dort hieß es, der Kontrolleur habe einen Fehler gemacht.“ Daher habe die Familie weder das Angebot genutzt, das Schoko-Ticket, innerhalb von zwei Wochen im Kundencenter vorzulegen (5 Euro Bearbeitungsgebühr), noch die Mahnung (40 Euro plus 7 Euro Gebühr) bezahlt.

Zutritt nur mit gültigem Fahrausweis

Die Bogestra verteidigt ihr Vorgehen. „Wir haben uns einem Brief dafür entschuldigt, dass die Schülerin sofort die Bahn verlassen musste. Eigentlich hätte sie nach der Kontrolle weiterfahren dürfen“, so Sprecher Christoph Kollmann. Der Verweis vom Bahnhof indes sei rechtens. „Überall stehen Schilder ,Zutritt nur mit gültigem Fahrausweis’. Den hatte die Kundin unbestritten nicht.“ Ihr stehe aber noch eine gütliche Lösung offen. „Sie kann nach wie vor ihr Schoko-Ticket, bei uns vorlegen.“ Neben den 5 Euro fallen dabei weitere 7 Euro Gebühren an.