Bochum.

Als es zu Beginn des Jahres eine Info-Veranstaltung der Stadt zum weiteren Ausbau der Herner Straße gab, gab es Unruhe und Ärger und Nachfragen der Anlieger. Entgegen früheren Zusagen sollen die Bürger nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zur Kasse gebeten werden.

Bei der Montagsrunde im Rathaus machten Tiefbauamtsleiter Uwe Seidel und Sachgebietsleiter Eberhard Stiehler nun noch einmal klar, warum das so ist. „Das liegt einzig und allein daran“, sagte Stiehler, „dass nach Fertigstellung der ersten beiden Bauabschnitte 2006 durch den Rat die Satzung der Stadt geändert wurde. Es ist also nicht so, dass die Stadt Straßenbaubeiträge nehmen kann, sondern dass sie es muss.“

Kosten können zum Teil auf Anwohner umgelegt werden

Allgemein gesprochen: Erhoben werden müssen Straßenbau-Beiträge, wenn eine Anlage nach einer bestimmten Nutzungsdauer ganz oder teilweise verschlissen ist und deshalb erneuert werden muss; wenn eine Anlage ganz oder teilweise umgestaltet wird, so dass sie nicht mehr dem ursprünglichen Ausbauzustand entspricht; wenn eine Anlage vergrößert wird; wenn eine Anlage verbessert wird.

So wie zum Beispiel beim Projekt Herner Straße. Nach dem KAG könnten 20 Prozent der Fahrbahnkosten und bis zu 60 Prozent der Gehwegkosten auf die Anwohner umgelegt werden.

Seidel äußerte Verständnis für den Ärger der Bürger. „Große Freude bringen wir nicht zu ihnen. Keiner mag es, wenn er Beiträge leisten muss oder soll. Da ist im Vorfeld viel Verschnupftheit dabei.“ Auch deshalb bietet das Tiefbauamt Anhörungsverfahren an, klärt auf, räumt Fristen ein, wenn es Probleme und Nachfragen gibt. „Wir haben einen Flyer mit allgemeinen Infos. Wir überprüfen aber auch jeden Einzelfall“, sagt Stiehler. „Wir schreiben die Anlieger an. Dann können sie ihrerseits Stellung zu beziehen.“