Bochum. . Für elf Jahre muss ein 45-jähriger polnischer Staatsangehöriger ins Gefängnis. Das Gericht hält es für erwiesen, dass er am 21. Oktober 2012 einen Landsmann in Wattenscheid mit zwei Hammerschlägen umgebracht hat. Die Leiche des Opfers wurde erst zwei Monate nach der Tat entdeckt.

Piotr S. muss wegen Totschlags für elf Jahre ins Gefängnis. Das Schwurgericht am Landgericht Bochum sieht es als erwiesen an, dass der 45-jährige Pole in der Nacht zum 21. Oktober 2012 in einem Mehrfamilienhaus an der Westenfelder Straße in Wattenscheid seinem Landsmann Ireneusz M. mit zwei Hammerschlägen gegen den Kopf tödliche Verletzungen zugefügt hat. Erst zwei Monate später wurde die Leiche von einem Nachbarn im Garten entdeckt.

Fünf Tage vor der Tat war Piotr S. zu Ireneusz M. in die Wohnung gezogen, nachdem auch er als Leiharbeiter bei einem benachbarten Bauunternehmer angeheuert hatte. Schon bald kam es zu Spannungen. Ireneusz M., so das Gericht, habe Piotr S. bezichtigt, ihm einen Umschlag mit 500 Euro gestohlen zu haben. Seiner in Polen ansässigen Lebensgefährtin habe er in einem Telefonat am 19. Oktober mitgeteilt, er werde tags darauf mit seinen Kollegen Abschied feiern und dann am 21. Oktober Deutschland verlassen.

"Ein Tatmotiv können wir nicht feststellen"

Die letzten, die Ireneusz M. lebend sahen, waren zwei Bekannte aus Gelsenkirchen, die ihn am Nachmittag des 20. Oktober besucht hatten. Beide erklärten gegenüber dem Gericht, Piotr S. sein auch in der Wohnung gewesen, die Männer hätten Bier und Whisky getrunken, eine Missstimmung sei ihnen nicht aufgefallen.

Was nach deren Aufbruch passierte, ist für das Gericht nicht zweifelsfrei zu klären. „Wahrscheinlich hat das Opfer den Angeklagten auf das verschwundene Geld angesprochen, und es ist zum Streit gekommen“, mutmaßt der Vorsitzende Richter Josef Große Feldhaus und ergänzt: „Ein Tatmotiv können wir nicht feststellen.“ Als Ergebnis der Beweisaufnahme kommt für das Gericht jedoch nur Piotr S. als Täter infrage. Er habe vom Handy des M. fingierte SMS an dessen Lebensgefährtin geschickt. „Er wollte die Tat verschleiern“, so Große Feldhaus.