Bochum. . Ein 47-jähriger Taxifahrer ist nach einem Ausraster auf einem Parkplatz zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte in einem Streit am Hannibal-Center einen anderen Autofahrer (52) angefahren und verletzt.
Ein Taxifahrer aus Bochum ist bei einem Streit mit einem anderen Autofahrer derart ausgerastet, dass er am Montag vom Amtsgericht wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden ist. Seinen Führerschein ist er ebenfalls los und damit auch seinen Job.
Am Nachmittag des 11. Februar war der 47-Jährige mit seiner Familie und seinem 3er-BMW privat auf dem Parkplatz des Hannibal-Centers unterwegs. Vorher hatte er Bier getrunken, so dass er 0,64 Promille im Blut hatte. Das hat sein ohnehin lebhaftes Temperament offenbar aggressiv aufgeladen. Weil er sich - offenbar aber zu Unrecht - über die Fahrweise eines 52-jährigen Handwerkers ärgerte, soll er dessen Autotür aufgerissen, den Mann an der Jacke gepackt und ihn zu schlagen versucht haben. Danach ging er erst einmal einkaufen, attackierte den 52-Jährigen aber aufs Neue.
Nachdem dieser seinen Mercedes-Kleintransporter eingeparkt hatte und ausgestiegen war, fuhr der Taxifahrer auf ihn zu bis auf anderthalb Meter - und beschleunigte dann vorsätzlich und gezielt. Der Handwerker kippte auf die Motorhaube und fiel zur Seite herunter. Dabei erlitt er eine Schürfwunde am Schienbein. Die vom Mercedes-Fahrer alarmierte Polizei nahm dem Taxifahrer damals sofort den Führerschein ab. Dadurch verlor er auch seine Stelle. Heute leben er und seine Familie (zwei Kleinkinder) vom ALG II.
„Extrem gefährliche Tathandlung“
Im Prozess erschien er mit seinem Sohn (3) auf der Anklagebank. An so einem Platz wollte der Richter ein Kleinkind aber nicht sehen, so dass es hinten im Saal allein auf einem Zuhörerstuhl Platz nahm. Dort erlebte es, wie sein Papa erst alle Vorwürfe wortreich abstritt und das Opfer schlecht redete, dann aber angesichts der Beweislage doch ein Geständnis ablegte. Der Oberstaatsanwalt sprach von einer „extrem gefährlichen Tathandlung“.
„Die ganze Sache tut ihm leid“, sagte der Verteidiger. Sein Mandant werde „aufpassen, dass er als alleiniger Ernährer der Familie nicht mehr in so eine Situation kommt“. Der 47-Jährige muss jetzt auch noch weitere drei Monate auf seinen Führerschein verzichten.