Bochum. . Wegen eines Streits um die Gründung eines Betriebsrates bei der Gastrokette Vapiano in Bochum gibt es Ärger. Es fand bereits ein Gerichtstermin statt - und jetzt spricht die Gewerkschaft auch noch von einem Strafantrag wegen des Vorwurfs der Behinderung der Betriebsratswahlen.

In der Bochumer Filiale der Gastrokette Vapiano gibt es Ärger wegen eines geplanten Betriebsrates. Das Unternehmen, das im vorigen September nach einer Millioneninvestition seine 48. deutsche Filiale am Husemannplatz eröffnet hatte, wehrt sich gegen den Wahlvorstand, der für die Mitarbeiter die Wahl eines Betriebsrates organisieren soll, und zog vors Arbeitsgericht. Es kam sogar zu Kündigungen, weil auf Kollegen Druck ausgeübt worden sein soll. Und nun hat auch die Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten (NGG) einen Strafantrag angekündigt. Vorwurf: massive Behinderung der Betriebsratswahlen.

Gericht wies Antrag von Vapiano zurück

Vapiano (zurzeit 83 Mitarbeiter in Bochum) hatte vor einigen Tagen in einem Eilverfahren gegen den bereits formierten fünfköpfigen Wahlvorstand geklagt. Vapiano sagt, es habe keineswegs etwas gegen Betriebsräte, in diesem Fall sei aber der Wahlvorstand nicht fair und demokratisch gegründet worden. „Alle Mitarbeiter müssen die Chance haben, ihre Rechte wahrzunehmen und sich zu beteiligen.

Dafür muss das Wahlverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden. Das war hier in Bochum leider nicht der Fall. Im Gegenteil: Viele Mitarbeiter konnten nicht am Wahlvorgang teilnehmen, obwohl ihnen dies sehr wichtig war und sie gern teilgenommen hätten.“ Das Arbeitsgericht wies den Antrag von Vapiano aber zurück, wie es auf WAZ-Anfrage erklärte.

Nun soll sich auch ein Staatsanwalt mit dem Streit befassen. Die Gewerkschaft sagt, auch der Wahlvorstand selbst habe Strafantrag gestellt. Am Montag, 25. Februar, will sich die NGG näher äußern.