Bochum. . Das Schöffengericht Düren verhandelt ab April einen Strafprozess gegen den ehemaligen Bochumer EGR-Geschäftsführer Michael Müller und gegen den Dürener Landrat Wolfgang Spelthahn. Beide sind wegen Untreue angeklagt. Dabei geht es um Vorgänge in Düren, wo Müller früher Geschäftsführer war.
Gegen den früheren Geschäftsführer der städtischen Entwicklungsgesellschaft Ruhr (EGR), Michael Müller, hat das Schöffengericht in Düren ein Strafverfahren wegen Untreue terminiert. Der Prozess beginnt im April, bisher sind sechs Hauptverhandlungstage angesetzt.
Mitangeklagt wegen Untreue ist Dürens Landrat Wolfgang Spelthahn (CDU). In der Sache geht es um Vorgänge aus Müllers früherer Tätigkeit in Düren. Laut Anklage hatte Müller als Geschäftsführer der dortigen Gesellschaft Wirtschafts- und Strukturförderung (GWS) Abschläge auf Tantiemen kassiert, die ihm angeblich nicht zustanden. Der Landrat soll in seiner Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzender der GWS in zwei Fällen die Auszahlung Müller angeboten und genehmigt haben, in einem weiteren Fall soll Müller sich 25.000 Euro als Tantiemen selbst bewilligt und ausgezahlt haben.
Im Jahr 2009, als Müller Geschäftsführer der Bochumer EGR (Jahresgehalt um 130.000 Euro + Dienstwagen) wurde, habe er das Präsidium des EGR-Aufsichtsrates über die anlaufenden Ermittlungen gegen ihn informiert, hieß es später. Als nach jahrelangen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Anklage wegen Untreue gegen Müller und Spelthahn erhoben wurde, löste der EGR-Aufsichtsrat den Vertrag mit Müller umgehend gegen Zahlung einer Abfindung „einvernehmlich“ auf.