Bochum. Nach einer Raubserie, die fünf junge Männer (17 bis 20) mit Pistolen und Maskierungen begangen haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Jugendstrafen von bis zu vier Jahren beantragt.

„Sie haben es gemacht wie die Großen“, sagte Staatsanwältin Simone Klodt am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor dem Bochumer Amtsgericht. Vor ihr saßen fünf blutjunge Männer (17 bis 20) aus Bochum, Herne und Nottuln, die in nur wenigen Wochen neun bewaffnete und maskierte Raubüberfälle auf Kioske, Spielhallen und ein Wettbüro in Bochum und Herne gestanden hatten. Gesamtbeute: rund 4000 Euro. Für fast alle forderte die Anklägerin Jugendhaftstrafen zwischen vier Jahren sowie zwei Jahren und neun Monaten. Nur einer soll mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Die Staatsanwältin sprach von „richtig hochkriminellen, massiven Überfällen“. Die Männer seien „bis an die Zähne bewaffnet“ gewesen, mit Softair- und Gaspistolen, einem Teleskopschlagstock und Zimmermannshammer. Ihre Masken waren Sturmhauben und Nylonstrumpfhosen. Die Sachen hatten sie unter Laub im Wald und unter einer Kellertreppe versteckt. Die Raubzüge, hieß es, waren gut vorbereitet: Einer baldowerte das Objekt vorher aus (sind Kunden anwesend?), einer saß als Fahrer im Fluchtauto - und mindestens drei begingen dann den Raub: „Geld her! Alles Geld her!“

„Mit einem Totschläger auf den Kopf schlagen, das ist ohne Worte“

Teilweise kannten die Angeklagten ihre Opfer sogar, als Kunden. Einmal, bei einem Überfall auf einen Kiosk, soll ein 18-Jähriger einem Verkäufer mit einem Schlagstock eine Beule verpasst haben. „Mit einem Totschläger auf den Kopf schlagen, das ist ohne Worte“, sagte die Anklägerin. Motto: „Erst schlagen, dann fragen.“

Die anderen Opfer blieben äußerlich zwar unverletzt, leiden teilweise aber bis heute sehr. Eine Angestellte war nach dem Verbrechen „völlig fertig“, wie die Staatsanwältin sagte. „Ihr ging es richtig dreckig.“ Schlafen könne sie heute nur noch mit Tabletten.

Nach dem letzten Überfall Mitte Januar 2012 waren die Angeklagten gefasst worden. Bis zu drei Monate lang saßen sie in U-Haft.

Bei der Beuteteilung untereinander „beschissen“

Die Staatsanwältin kreidete ihnen an, selbst dann weiter geraubt zu haben, nachdem die Polizei zwischenzeitlich eine Wohnung von ihnen durchsucht und dabei Pläne für einen Überfall auf einen Supermarkt mit Geiselnahme gefunden hatte. Einem Kriegsflüchtling warf sie vor, mit den Taten genau das erzeugt zu haben, was er selbst immer beklagt habe - Angst!

Auch untereinander sollen sich die Angeklagten teilweise ganz mies verhalten haben – bei der Beuteteilung. Wie die Staatsanwältin meinte, haben einige nach dem Raub einen Teil der Beute unterschlagen, indem sie eine geringere Menge vorgaukelten. Folge: Mittäter bekamen weniger als verabredet. Sie seien „beschissen“ worden, „um es auf Hochdeutsch zu sagen“.

Bei den Opfern baten die Angeklagten um Vergebung. Am Freitag (15. Juni) wird ein Urteil erwartet.