Bochum. Ein Musikliebhaber aus Bottrop hat eine Joe-Cocker-CD via Ebay verkauft - und bekam deshalb mächtig Ärger mit dem Superstar. Denn die CD ist kein Original, sondern eine Fälschung. Das hätte der Verkäufer erkennen müssen, urteilte das Bochumer Langericht, deshalb muss er nun zahlen.

Jörg W. bezeichnet sich als Joe-Cocker-Fan. Ein richtiger Fan, der die Alben der britischen Rock-Röhre sammelt. Doch die Leidenschaft des Bottropers für die Musik des Superstars hat einen Knacks bekommen, als Joe Cocker ihn verklagte.

Das kam so: Vergangenes Jahr verkaufte W. eine Cocker-CD über Ebay. "Joe Cocker - Live in Denver", ein angeblicher Konzertmitschnitt aus dem Jahr 1981. Doch kein legaler, offizieller Mitschnitt. Joe Cocker, so erklärt dessen Anwalt Rüdiger Plegge vor Gericht, habe diese CD niemals herausgegeben, es handle sich offensichtlich um eine Fälschung. Deshalb habe er, Plegge, die CD als Testkauf erworben. 15 Euro plus Versandkosten hat er dafür gezahlt.

Cockers Anwalt selbst kaufte die gefälschte CD

"Das mache ich so, wenn ich glaube, auf einen gewerblichen Händler gestoßen zu sein", erklärt der Jurist. Vieles habe in diesem Fall darauf hingedeutet: die noch verschweißte CD, der professionelle Auftritt im Online-Shop.

Deshalb mahnte Plegge W. ab und verlangte eine Unterlassungserklärung. Bei privaten, nicht gewerblichen Verkäufern, sei er nicht so streng, erklärt Plegge. "Denen schreibe ich eine E-Mail mit der Bitte, das Angebot zu löschen." Die meisten würden das auch machen.

Wenn er aber glaube, auf einen Profi gestoßen zu sein, "dann bin konsequent." W. weigerte sich, die Erklärung zu unterschreiben und die Abmahnkosten von 2300 Euro zu begleichen, deshalb landete der Fall am Donnerstag vor Gericht.

Joe-Cocker-Fan muss 3000 Euro zahlen

Dort sagte W., er habe die CD fünf Jahre zuvor im Internet erworben, sie für ein Original gehalten und sie dann als Teil seiner privaten Sammlung weiterverkaufen wollen. Dem Gericht reichte das bei der Verhandlung nicht aus. Der Bottroper hätte wissen müssen, dass es sich um eine Fälschung handelte, sagte der Richter. Deshalb müsse er nun zahlen: Gerichtskosten, Anwaltskosten, Abmahngebühr - insgesamt über 3000 Euro.

Es wird eine Weile dauern, bis W. wieder Joe Cockers Stimme hören kann, ohne an diesen Betrag zu denken.