Mit Argusaugen haben am Montag Spezialkräfte der Polizei bestimmte Räume, Säle, Flure und Innenhöfe des Bochumer Gerichtsgebäudes inspiziert. Denn am Dienstag (11. August) müssen sie auf Deutschlands mithin bekanntesten Schwerverbrecher aufpassen, Hans-Jürgen Rösner (52).

Der Mann, der wegen des tödlichen Gladbecker Geiseldramas 1988 in die Kriminal- und Mediengeschichte einging, soll laut Anklage in seiner Zelle sieben Gramm Heroin besessen haben. Bei einer Rountinekontrolle am 25. März 2009 um 22 Uhr in seiner Bochumer Einzelzelle sollen auf einem Tisch verschiedene mit dem Rauschgift abgefüllte Behältnisse sowie zwei kleine gefüllte Glasröhrchen gefunden worden sein. Die Röhrchen soll Rösner im Mundraum zu verstecken versucht haben. Im Prozess wird er sich dazu äußern.

Metalldetektor vor dem Saal

Das Schöffengericht hat viele besondere Sicherheitsvorkehrungen für den Prozess verfügt. Die sind natürlich geheim. Extra wurde ein Sitzungssaal mit Metalldetektor ausgewählt: Wer hinein will, wird genau auf gefährliche Gegenstände überprüft. Sollte Rösner sein Gesicht nicht hinter irgendeiner Akte oder Mappe verstecken, wenn die Presse ihn direkt vor der Verhandlung fotografieren wird, werden dies die ersten öffentlichen Aufnahmen seit seiner Verurteilung 1991 damals am Landgericht Essen sein.

Für Rösner geht es um sehr viel

Für Rösner geht es jetzt um sehr viel, vor allem mittelbar. Seit 21 Jahren sitzt er eine „lebenslange” Freiheitsstrafe ab, seit langem schon in Bochum. Eine Strafvollstreckungskammer hatte 2003 entschieden: Frühestens im Februar 2016 wird überprüft, ob beziehungsweise wann er vorzeitig auf Bewährung freikommen kann. „Lebenslang” wird deshalb nicht immer komplett vollstreckt, weil den Tätern aus Gründen der Menschenrechte eine Perspektive in Aussicht gestellt werden muss, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Sollte Rösner jetzt aber wegen des Heroins erneut zu einigen Monaten Haft verurteilt werden, würde sich die früheste Prüfung einer Freilassung um diese Zeit nach hinten verlängern. Außerdem - und dies ist für Rösner wohl das Wichtigste: Wer während einer Haftstrafe wegen erneuter Straftaten verurteilt wird, verschlechtert seine Chancen auf Gnade. Obendrein schwebt über Rösner auch noch die Sicherungsverwahrung (SV); die hatte das Essener Gericht damals, nach 109 Prozesstagen, ebenfalls verhängt. Eine SV kann auch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Doppelmörder kam jetzt nach 35 Jahren frei

Apropos „lebenslänglich”: Wie die WAZ am Montag erfuhr, wurde erst vor wenigen Tagen ein Doppelmörder entlassen, der 35 Jahre lang inhaftiert war. Er hatte 1974 in Bochum eine Mutter und ihre Tochter umgebracht, wie Oberstaatsanwalt Jochen Kodal sagte. Die Tochter hatte der Täter vorher vergewaltigt und nachher angezündet. Der Täter ist heute 71 Jahre alt.

Kindermörder kommt frühestens nach 22 Jahren frei

Ein weiterer Fall: Vor wenigen Monaten entschied ein Gericht, dass über die Freilassung eines Mörders, der 1993 in Witten drei Kinder getötet hatte, frühestens in sechs Jahren entschieden wird.