Bochum. . 14600 Unterschriften haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Bau des Musikzentrums gesammelt. Das reicht aus, um den Rat der Stadt mit der Frage zu beschäftigen, ob er einen Bürgerentscheid auf den Weg bringen soll. Vermutlich aber werden die Politiker das ablehnen.
„Es ist geschafft!“ Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen das geplante Musikzentrum sind absolut sicher, bis zum Stichtag am morgigen Donnerstag ausreichend Unterschriften gesammelt zu haben, um vom Rat der Stadt in seiner nächsten Sitzung am 8. November den gewünschten Bürgerentscheid einfordern zu können.
Dienstag hatte die Unterschriftenliste fast 14.600 Einträge. Schätzungen zufolge sind 12.400 erforderlich. Laut Gemeindeordnung NRW müssen vier Prozent der wahlberechtigten Bürger ein solches Bürgerbegehren in einer Stadt der Größe Bochums unterstützen. Der Überschuss an Stimmen soll garantieren, dass schlecht lesbare oder doppelte Unterschriften problemlos aussortiert werden können ohne das Vorhaben zu gefährden.
"Dieses Votum ist vom Rat zu respektieren"
„Dieses Votum ist vom Rat zu respektieren. Es stünde der Bochumer Politik schlecht an, wenn sie nach den zweifelhaften Vorgängen beim Cross-Border-Leasing und Stadtbad ein weiteres Mal versucht, ein Projekt gegen den Bürgerwillen durchzusetzen“, sagt Christoph Nitsch vom Sprecherrat der Initiative.
Nitschs Wunsch dürfte Vater dieses Gedankens sein. Der Stadtrat wird vermutlich das Gegenteil tun. Die große Mehrheit dort ist bekanntlich für den Bau des rund 33 Millionen Euro teuren Musiktempels, der Symphonikern, Chören und Schülern der Musikschule ab Mai 2015 ein neues Zuhause geben soll. Die Befürworter werden daher zweifellos der Meinung von Rechtsdezernentin Diane Jägers folgen, die sagt: „Das Bürgerbegehren ist in der Sache unzulässig.“ Die Frist für ein solches Verfahren sei im Juni 2011 abgelaufen, der Beschluss zum Bau von März 2011 nicht mehr anzugreifen.
15.000 Menschen sind gegen den Bau des Musikzentrums
Immerhin, fast 15.000 Bürger dieser Stadt sehen das gänzlich anders und beantworteten die Frage des Bürgerbegehrens mit Ja. Diese lautet: „Sind Sie für die Feststellung, dass die vom Rat festgelegten Bedingungen für den Bau des Musikzentrums nicht erfüllt sind und deshalb unter diesen Umständen der Bau nicht erfolgen darf?
„Sollte der Rat unserem Anliegen nicht folgen, werden wir Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben“, sagt Wolfgang Hoinko. „wir sind zuversichtlich, dort Recht zu bekommen.“ Das aber könnte dauern. Bis zu einem Verfahren vor der Kammer in Gelsenkirchen könnten Monate vergehen. Welche Auswirkungen dies auf den Zeitplan des Projekts hat, ist nach WAZ-Informationen schwer vorherzusagen. Grundsätzlich haben Verfahren vor dem Verwaltungsgericht keine „aufschiebende Wirkung“, es sei denn, es könnten in der Zwischenzeit „vollendete Tatsachen“ geschaffen werden.
Neues Musikzentrum