Bochum. Im Bereich des Bochumer Polizeibezirks gibt es immer mehr „kleine Waffenscheine“. Ende 2011 waren es bereits 2845. Damit können die Inhaber Gas- und Schreckschusspistolen mit sich führen. Die Tendenz ist steigend.

Immer mehr Bürger bewaffnen sich mit Gas- und Schreckschusspistolen. Ende 2011 hatten sich bereits 2846 Menschen im Bochumer Polizeibezirk (mit Herne und Witten) den dafür erforderlichen „kleinen Waffenschein“ besorgt, der nicht nur den Besitz der Waffe, sondern auch das Mitführen auf der Straße erlaubt. „In den vergangenen Jahren ist die Tendenz kontinuierlich steigend“, sagte gestern Polizeihauptkommissar Wolfgang Steiner, der in der Behörde waffenrechtliche Angelegenheiten bearbeitet. Allein im Vorjahresvergleich war die Anzahl der Anträge um 101 gestiegen.

Die Opferschutz-Organisation Weißer Ring betont aber die Gefährlichkeit dieser Entwicklung. Vorsitzende Stephanie Ihrler sagte gestern auf Anfrage: „Wenn einer eine Waffe bei sich führt, dann setzt er sie auch ein. Das Risiko ist jedenfalls enorm hoch.“ Manche würden auch das Notwehrrecht völlig falsch auslegen.

32 303 Schusswaffen registriert

Auch Gas- und Schreckschusswaffen können üble Folgen haben. Aus einer Schreckschusswaffe kommt ein kleiner Feuerstrahl, der die Augen schwer verletzen kann.

Der Antrag auf einen kleinen Waffenschein (möglich ab 18 Jahren) kostet 55 Euro und ist bei der Polizei zu stellen. Die Behörde überprüft den Antragsteller aber, ob er „geeignet“ und „zuverlässig“ ist. Dazu gehören ein persönliches Gespräch mit einem Bezirksbeamten, aber auch die Sichtung des Vorstrafenregisters. Wer dort Eintragungen vorweist, wird abgelehnt. Jedenfalls wenn er bereits eine Raubtat oder eine ähnliche Straftat auf dem Kerbholz hat.

Härtere Kontrollen bei scharfen Waffen

Das Motiv dafür, dass sich Bürger eine Gas- oder Schreckschusswaffen zulegen, ist der Polizei unbekannt. Schließlich muss der Antragsteller zu dieser Frage und zu seinem Beruf nichts sagen.

Härter sind die Kontrollen bei den echten, den scharfen Schusswaffen, Pistolen, Revolver und Gewehre, für die man eine Waffenbesitzkarte (70 Euro) erwerben muss. Im Bochumer Polizeibezirk gab es Ende 2011 insgesamt 8473 Bürger, die so eine Erlaubnis haben. Pro Karte sind bis zu acht Schusswaffen möglich. Zum Jahreswechsel registrierte die Bochumer Polizei 32 303 Lang- und Kurzwaffen. Die Tendenz ist hierbei aber rückläufig.

„Wir können nicht jedermann ohne ein Prüfungsverfahren eine Waffe zugestehen“ 

Anders als beim „kleinen Waffenschein“ muss der Antragsteller aber nicht nur seine Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen, sondern auch ein „Bedürfnis“ begründen. Das ist in fast allen Fällen das Sportschießen und das Jagen, oder aber auch - bei Sammlern - die kulturhistorische Bedeutung.

Außerdem müssen die Antragsteller bei einem Schützen-Verband einen Wochenend-Lehrgang zum Waffenrecht und zur Technik absolvieren und eine Prüfung bestehen. Diese bestehe nicht jeder, sagt Hauptkommissar Steiner. „Wir können nicht jedermann ohne ein Prüfungsverfahren eine Waffe zugestehen, dann hätten wir chaotische Verhältnisse.“

Nur fünf haben einen „Waffenschein“ für eine scharfe Waffe

Aber auch wer diese Prüfung besteht, kann mit seiner Pistole oder seinem Gewehr nicht einfach über die Straße laufen. Er darf sie nur beim Jagen oder auf der Schießanlage einsetzen. Außerdem muss er nachweisen, dass er sie zu Hause in einem sicheren, nach bestimmten Normen gebauten Waffenschrank aufbewahrt. Die Gesetze haben sich in diesem Punkt verschärft.

Einen „Waffenschein“, der das Tragen einer scharfen Waffe auch in der Öffentlichkeit erlaubt, haben im ganzen Bochumer Polizeibezirk nur fünf Parteien: drei Privatleute wegen besonderer Gefahr für Leib und Leben, darunter zwei Staatsjuristen, und zwei Bewachungsfirmen für die Mitarbeiter.