Bochum. . Weil er für einen Nachbarn zweimal eine Kalaschnikow aufbewahrt hatte, ist ein 61-jähriger Bochumer zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Es sollte nur eine Gefälligkeit unter Nachbarn sein - doch am Ende wurde der 61-jährige Mann aus dem Bochumer Osten mit neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Schöffengericht bestrafte ihn am Montag, weil er Ende 2010 zweimal eine Kalaschnikow in seiner Wohnung aufbewahrt hatte. Dieses Sturmgewehr fällt unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. „Eine Kalaschnikow gehört nicht ins Wohnzimmer“, sagte Richter Dr. Axel Deutscher.

Der Nachbar, erzählte der Angeklagte, habe ihn bei einem Bierchen gefragt, ob er mal für einen Tag eine Tasche bei sich lagern könnte. Der 61-Jährige erfüllte ihm den Wunsch. Als er die Tasche an sich nahm, schaute er hinein - und entdeckte ein paar einfachere Schusswaffen und eine Kalaschnikow nebst Patronen. „Das hatte ich wirklich nicht erwartet.“

Nachbar sitzt bereits im Gefängnis

Angeblich hatte der Nachbar die Kalaschnikow an einen Rocker weiterverkaufen wollen. Er soll einen Polizeieinsatz befürchtet haben und ein Versteck gesucht haben. Aus Angst vor Rache, sagte der Angeklagte, sei er aber nicht zur Polizei gegangen. „Wer mit sowas handelt, geht auch über Leichen.“ Geld für die Aufbewahrung habe er nicht erhalten. Aufgeflogen war alles, als der Nachbar wegen Drogengeschäften erwischt worden war. Er sitzt jetzt sieben Jahre und elf Monate Haft ab.

Der Angeklagte, ein gelernter Bergmann, jetzt aber schon seit 18 Jahren arbeitslos, stand zur Tatzeit unter Bewährung wegen einer früheren Verurteilung nach Drogengeschäften. Trotzdem bekam er diesmal erneut eine Bewährungschance. Eine Auflage gab es nicht. „Hartz IV-Empfängern können wir keine Geldauflage machen“, sagte der Richter. Der Angeklagte müsse ja sehen, wie er ohnehin über die Runden komme.