Bochum. . Ein 24-jähriger Technik-Student aus Bochum ist vom Landgericht zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, weil er die Mitbewohnerin (25) seiner WG zweimal sexuell missbraucht hatte, während sie schlief. Dabei filmte er die Übergriffe mit seinem Smartphone.

Zweimal in nur wenigen Wochen hatte ein 24-jähriger Student aus Bochum eine Mitbewohnerin (25) seiner WG sexuell missbraucht und alles mit seinem Handy gefilmt. Das Opfer hatte bei den Verbrechen geschlafen. Das Landgericht verurteilte den Mann am Donnerstag zu zwei Jahren und neun Monaten Haft.

Die beiden kannten sich seit acht Jahren und waren gut befreundet. „Ich fand sie anziehend und sie wusste das auch“, sagte der Angeklagte. Man habe einmal herumgeknutscht, mehr sei aber nicht gewesen. Im April zogen sie in eine Wohnung in Querenburg. Mit einem weiteren Bekannten bildeten sie eine WG mit jeweils eigenen Zimmern.

Am 28. April wollten der Technik-Student und die Angestellte nach einer feuchtfröhlichen Party in eine Disco. Während er vorher noch duschte, schlief sie zu Hause auf ihrem Bett aber ein. Das nutzte er sexuell aus. Er zog sie nach und nach aus und missbrauchte sie auf sehr schwere Weise. Gleichzeitig filmte er alles mit seiner Handykamera.

Die Frau wachte dabei dann aber auf und lief aus dem Zimmer. Später meinte der Student zu ihr, dass er „Scheiße gebaut“ und alles „aus dem Ruder gelaufen“ sei. Es tue ihm leid. Die Frau blieb zwar in der WG, aber das Klima war stark abgekühlt.

Videoaufnahmen durch Zufall entdeckt

Drei Wochen später kam es zu einem gleichartigen Übergriff in der Wohnung. Wieder hatten die beiden reichlich Alkohol getrunken und angeblich auch gekifft. Als die Frau auf dem Gemeinschaftssofa einschlief, verging er sich erneut an ihr, wenn auch weniger massiv als drei Wochen zuvor. Allerdings filmte er auch diesmal den Missbrauch.

Die Frau merkte das diesmal nicht. Sie erfuhr erst davon, als sie einige Zeit später ein Foto mit seinem Handy machen wollte. Zufällig entdeckte sie dabei die Videoaufnahmen von den Übergriffen. „Sie hat mir den Handrücken ins Gesicht geschlagen“, erinnerte sich der Angeklagte. Er flog damals sofort aus der Wohnung und zog wieder bei seinen Eltern ein. Dort lebt er auch heute noch.

Vertrauen des Opfers missbraucht

Vor der 9. Strafkammer war der Angeklagte, der nicht vorbestraft ist, sofort geständig. Richter Josef Große Feldhaus betonte aber, dass er aufgrund der Beweismittel sowieso überführt worden wäre. Der Richter kreidete dem Angeklagten auch an, dass die Frau ihm nach vielen Jahren der Freundschaft in hohem Maße vertraut und er das für seine Taten ausgenutzt habe. Die Verteidigung wollte eine Bewährungsstrafe.