Bochum. . „Unsere Wohnung ist von Schimmel befallen. Der Wohnungseigentümer VBW lässt uns aber hängen“, sagt der 47-jährige Heiko Urbschat. Nach einem Wasserschaden durch Handwerker ist seine Wohnung feucht.

Einen langen Atem haben sie bewiesen, immer wieder die Abweisungen und Ärger wie ein großes Loch für längere Zeit auf der Terrasse und anderes hingenommen, doch nun weiß Familie Urbschat bei aller Liebe nicht mehr weiter. „Unsere Wohnung ist nun von Schimmel befallen. Der Wohnungseigentümer VBW lässt uns aber hängen“, sagt der 47-jährige Heiko Urbschat.

„Die Augen tränen, wir leiden ständig unter Kopfschmerzen und die Geruchsbelästigung ist kaum zu ertragen“, berichtet der technische Angestellte sichtlich geknickt. Zwei Gutachten, die das Ehepaar aus eigener Tasche zahlen mussten, bestätigen: „In der Wohnung sind in Schlafzimmer und Badezimmer ernstzunehmende Hinweise auf einen Feuchtschaden und verdecken Schimmelpilzbefall vorhanden.“ Schlimmer noch: „Es liegen belastbare Hinweise für einen verdeckten Schimmelpilzbefall im Wohnraum, speziell in Badezimmer und Schlafzimmer der Wohnung vor“, so das Gutachten von Dipl.-Ingenieur Bernd Eckstein. Kein Wunder, schließlich stand den Urbschats noch vor einem Jahr das Wasser zwar nicht bis zum Hals, wohl aber bis zu den Knöcheln. Am 20. Juni 2011 durchbohrten Handwerker die Kunststoff-Wasserleitungen. Das Wasser floss mindestens für sieben Minuten in die Wohnung des Erdgeschosses. Von der Diele gelangte das Wasser unkontrolliert ins Schlafzimmer, Badezimmer, Esszimmer und Arbeitszimmer.

Nassen Teppich nie ersetzt

Der Wohnungseigentümer VBW hatte die Handwerker damals zur Sanierung der Heizungen bestellt. Natürlich kümmerte sich die VBW auch um den Schaden – doch leider nicht so, dass es für die Familie zufriedenstellend ausgegangen wäre. „Der Teppich im Schlafzimmer war komplett nass, doch ersetzt wurde er nie“, sagt Fotini Urbschat. „Es sei nicht nötig, befand die VBW.“

Die Wohnungsgesellschaft ließ Trocknungsgeräte aufstellen. Das Ehepaar verließ für mehrere Wochen die Wohnung, musste dennoch zwei Mal pro Tag nach Hause, um das Wasser aus den Geräten zu leeren: bis zu vier Eimer am Tag. Den Laminat ließ die VBW herausreißen und neuen legen. Auch über neue Tapeten durfte sich Familie Urbschat in ihrer hübschen 76 Quadratmeter Wohnung freuen. Zwei Monate lang gab es eine 100-prozentige Mietminderung und 700 Euro Entschädigung.

Gesundheitliche Probleme nehmen zu

Dennoch: Der muffige Geruch blieb, die gesundheitlichen Probleme nahmen zu. Gespräche mit der VBW ergaben nicht viel: Sie ließ eine Rohrleitungsfirma kommen, die sagte, sie könne nichts riechen. „Kein Wunder“, sagt Urbschat. „Der muffige Geruch kommt ja auch nicht von den Rohren, sondern vom Schimmel.“ Tatsächlich belegt ein zweite Gutachten vom Mai 2012: „Die im Innenraum angetroffenen Organismen werden in der einschlägigen Literatur als gesundheitlich relevant eingestuft.“ Auch die VBW ließ vor zwei Monaten eine Messung durchführen. Ja, es gäbe Feuchtigkeit, nein, die Ursache sei nicht gefunden worden. Eine Aussage, die dem Ehepaar nur wenig weiterhilft. Das Ehepaar ärgert sich schon lange nicht mehr über den muffigen Geruch, wohl aber über tränende Augen, Husten, Kopfschmerzen. „Und darüber, dass wir für dumm verkauft und ignoriert werden.“

„Es lief nicht so, wie es hätte laufen können“, erklärt Christoph Gesing, Sachgebietsleiter bei der VBW, auf Anfrage der WAZ. Auf den Wasserschaden sei damals umfassend reagiert worden; aus dem Gutachten, das der Wohnungsgesellschaft vorliege, sei kein weiterer Handlungsbedarf erkennbar gewesen. Gleichwohl werde sich die VBW um die anhaltenden Beschwerden der Mieter kümmern. Gesing: „Wir werden einen Waschmaschinen-Sockel im Bad nochmals auf Geruchsbelästigung untersuchen lassen.“ Eine Schimmelbildung schließe die VBW aber aus.