Bochum. . Das Urteil gegen einen Hartz IV-Empfänger (53), der die Steuern für ein Millionenerbe nicht bezahlt hatte, ist jetzt vom Amtsgericht Bochum bestätigt worden. Er wurde wegen Steuerhinterziehung bestraft.
Ein Hartz IV-Empfänger (53), der die Steuern für ein Geld- und Immobilienerbe seines Vaters in Höhe von 1,1 Millionen Euro nicht bezahlt hatte, ist jetzt am Amtsgericht Bochum mit einem Einspruch gegen eine Verurteilung gescheitert. Wie berichtet, hatte er im vergangenen Oktober ein Jahr Haft auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung erhalten, weil er keinen Erbschein beantragt und ausgefüllt und somit das Erbe offenbar auch gar nicht in Besitz genommen hatte. Trotzdem wurden rund 167 000 Euro Erbschaftssteuern fällig.
Gleichzeitig hatte er das Erbe auch nicht offiziell ausgeschlagen, sondern nur den Kopf in den Sand gesteckt. Den Steuerbehörden sagte er einmal: „Geld ist für mich nicht wichtig, ich sammle lieber Menschen.“
Wie schon beim ersten Prozessstermin ist er auch diesmal unentschuldigt ferngeblieben, obwohl er selbst Einspruch gegen seine Verurteilung eingelegt hatte. Daraufhin wies das Schöffengericht den Einspruch ab. Auch der Pflichtverteidiger hatte keinen Kontakt zu dem Angeklagten knüpfen können. Wo das Erbvermögen heute liegt, blieb im Prozess unbekannt.
Eventuell hat der Mandant psychische Probleme, wie es vor Gericht hieß. Wenn der Verurteilte, der heute in Düsseldorf lebt, nicht binnen 14 Tagen eine Erklärung für sein Fernbleiben vorlegt, wird das Urteil rechtskräftig.