Bochum. . Ein Bochumer Polizeihauptkommissar steht seit Mittwoch wegen einer mutmaßlichen Verletzung des Dienstgeheimnisses und anderer Vergehen vor Gericht.
Der 53-jährige Angeklagte ist beim Gericht ein alter Bekannter - aber immer nur als Zeuge. Er ist Polizeihauptkommissar und war lange Zeit in Bochum auch als Zivilbeamter im Einsatz. Diesmal muss er aber auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Vorwürfe: Verletzung des Dienstgeheimnisses, private Benutzung eines Diensthandys, Strafvereitelung und anderes mehr.
Im Mittelpunkt des Prozesses steht eine mafiöse Bedrohung eines Bochumer Oberstaatsanwalts. Im November 2008 hatte er von einem Anonymus eine 9-mm-Patrone zugeschickt bekommen. Dabei stand eine Morddrohung und die Forderung, mit bestimmten Ermittlungen im Rotlichtmilieu aufzuhören. Bei der polizeilichen Suche nach dem Absender soll der Angeklagte einen Bekannten (34) aus der Disko- und Rotlichtszene eigenmächtig darüber informiert haben, dass er möglicherweise als Tatverdächtiger in Betracht kommt.
Außerdem soll der Polizeihauptkommissar im Bochumer Bordellviertel einen Drogenkonsum gesehen und keine Anzeige erstattet haben. Weitere Vorwürfe sind das private Telefonieren mit dem Diensthandy (305 Euro Schaden) und die private Nutzung eines Polizeifunkgeräts, eines Dienststempels und zweier Funkstecker. Schließlich wurden laut Anklage bei einer Durchsuchung seiner Wohnung ein Tütchen Haschisch gefunden und auch Gewehr- und Pistolenmunition. Eine Erlaubnis hatte er dafür aber angeblich nicht.
Verteidigung lehnte Angebot des Gerichts ab
Im Zusammenhang mit der Drohung gegen den Oberstaatsanwalt ist bereits im April 2010 ein Polizeikommissar (37) wegen Geheimnisverrats zu einem halben Jahr Haft auf Bewährung und der Zahlung von 3000 Euro verurteilt worden. Nun steht auch sein damaliger Kollege vor Gericht.
Das Schöffengericht machte ihm gleich zu Prozessbeginn ein Angebot: Würde er geständig sein, bekam er sechs Monate Haft auf Bewährung. Doch die Verteidigung ging nicht darauf ein. Der Verteidiger monierte, dass ihm in den Akten nicht alle Beweismittel zur Verfügung gestellt worden seien. Auf seinen Antrag hin setzte das Gericht das Verfahren aus. In einigen Wochen kommen die Parteien erneut im Gerichtssaal zusammen.
Der Absender jenes mafiösen Drohbriefes konnte übrigens bis heute nicht ermittelt werden.
Im Falle einer Verurteilung droht der Verlust des Beamtenverhältnisses
Wenn Polizeibeamte vor Gericht stehen, sind sie einem doppelten Druck ausgesetzt. Denn Haftstrafen von einem Jahr und mehr - egal ob mit oder ohne Bewährung - führen zwingend zum Verlust des Beamtenverhältnisses mit allen seinen Vorteilen. Sollte die Strafe darunter liegen, ist es eine Entscheidung der Polizeibehörde, ob der Verurteilte aus dem Dienst entfernt wird.
Am 12. März steht ein weiterer Polizeibeamter in Bochum vor Gericht. Vorwurf: ebenfalls Geheimnisverrat.